Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 252

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darauf hinweisen, dass es hier – ganz im Gegenteil zu den ASVG-Versicherten – keine gleichartige beitragsrechtliche Grundlage gibt, sondern dass da gewaltige Unterschiede vorhanden sind. Dazu kommt noch, dass gerade in der Bauern-Sozialversicherung gewaltige Reformen stattfinden, die noch nicht abgeschlossen sind. In ein System einzugreifen, das gerade in der Modernisierung steckt, das wäre bestimmt der schlechteste Weg.

Die Strukturprobleme, die in der bäuerlichen Sozialversicherung unumstritten vorhanden sind, hängen natürlich damit zusammen, dass wir eine Agrarquote haben, die mittlerweile 4 Prozent beträgt – das heißt, 4 Prozent der in Österreich tätigen Menschen arbeiten in der Landwirtschaft. Wir haben aber immer noch eine Familienstruktur, wonach die bäuerlichen Familien im Durchschnitt – statistisch gesehen – immerhin 2,7 Kinder haben, während es im österreichischen Durchschnitt lediglich 1,3 Kinder gibt. Alle weichenden Kinder der Bauernfamilien zahlen jedoch in ein anderes System ein.

Es kommen auf 52 Pensionisten 48 aktive Bauern als Beitragszahler. Das ist eine Struktur, die sich selbstverständlich nicht mehr selbst tragen kann. Das ist unumstritten. Trotzdem muss ich sagen, dass es sehr wichtig ist, dass auch in Zukunft eine berufsständische Versicherung aufrechterhalten bleibt. Das bedeutet aber, dass man sich auf Kernkompetenzen konzentrieren kann, dass man durchaus Synergieeffekte mit anderen Versicherungsträgern suchen kann, auch suchen wird und gerade dabei ist, das umzusetzen – in Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft –, und dass es auf diesem Weg in Zukunft sehr wohl große Einsparungseffekte geben kann.

Ich möchte Sie daher bitten: Unterstützen Sie diese Möglichkeiten, die es hier gibt, und reden Sie keine Schwierigkeiten herbei, die nicht selbstgemacht sind, nicht hausgemacht sind, sondern die einfach auf Grund von Strukturenveränderungen gegeben sind! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

1.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Hedda Kainz das Wort. (Bundesrätin Kainz: Ich habe zurückgezogen! – Ruf: Bravo!) Die Wortmeldung ist nicht mehr aufrecht.

Dann erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck das Wort. – Bitte.

1.57

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Die 59. Novelle zum ASVG beinhaltet nicht nur die angesprochenen Punkte, sondern insgesamt 29 Veränderungen, wobei ich nur einige wenige kurz anreißen möchte: Rechtsbereinigung im Zusammenhang mit Gesetzesänderung, Euro-Werte, die selbstverständlich sind, Änderung des Startwertes für die Höchstbeitragsgrundlage, Einhebung eines Zusatzbeitrages für Angehörige von Pensionsbeziehern aus verwaltungsökonomischen Gründen, Änderung des Begriffes "Wartung" in "Pflege", Publikation von Rechtsakten im Internet statt in der Zeitschrift "Soziale Sicherheit", was mit deutlichen Geldeinsparungen verbunden ist, Sicherung der Qualität von Informationsmaßnahmen, bargeldloser Zahlungsverkehr, Festlegung der Geburtsdaten versicherter Personen, Ruhen des Knappschaftsoldes, Mindesthöhe des übergangsrechtlichen Kinderzuschusses, weitere Senkung des fiktiven Ausgedinges, redaktionelle Klarstellungen, Regelung der Übertragung der Kosten der Verfahrensschiedskommission, Leistungsanspruch gegenüber dem Dienstgeber für Angehörige von Dienstnehmern in Ausland, Erstellung eines Psychotherapiekonzeptes, eingekaufte Schul- und Studienzeiten bei freiwilliger Zahlung zur höheren Versicherung, erweiterte Datenübermittlung durch die Abgabenbehörden des Bundes zwischen Versicherungsträgern und Finanzverwaltung – die im Bereich der bäuerlichen Krankenversicherungen gesetzten beitragswirksamen Maßnahmen wurden schon angesprochen –, vorübergehende Einbeziehung geringfügig beschäftigter neuer Vertragsbediensteter, Erweiterungen des § 53a Abs. 4 ASVG betreffend Beitragsvorschreibung für mehrfach geringfügig Beschäftigte sowie § 76, pauschalierte Unterhaltsberechnungen und Neuregelungen der Sachleistungszuständigkeiten und redaktionelle Klarstellungen.


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