Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 14

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1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird (806 und 908/NR sowie 6542/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Walter Grasberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird, zur Kenntnis bringen.

Er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Beschlussformel. Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile es ihr.

9.10

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im angesprochenen Beschluss des Nationalrates wurde über die Einrichtung und die Organisation des Bundeskriminalamtes befunden.

Diesem Bundeskriminalamt sollen in kriminalpolizeilichen Belangen die Sicherheitsdirektionen, die Bundespolizeidirektionen und die Bezirkshauptmannschaften unterstehen. Die Einrichtung selbst, in der alle österreichweiten Aktivitäten einschließlich internationale Kontakte, Observation und verdeckte Ermittlungen zusammengefasst werden, ist im Großen und Ganzen zu begrüßen, wäre da nicht die Situation gegeben, dass für die Errichtung des Bundeskriminalamtes Beamte von den Bundespolizeidirektionen und den Gendarmerieeinrichtungen abgezogen werden.

Das bedeutet, dass Beamte vor Ort von ihren bisherigen Dienststellen für die Einrichtung des BKA zur Verfügung stehen müssen und die Posten draußen unbesetzt sind, sodass in Zukunft eine Gefährdung der Sicherheit und mangelnder Rechtsschutz gegeben sind. Für Observationen und auch für die erweiterte Gefahrenforschung soll eine schlagkräftige Einheit aufgebaut werden, die de facto nicht kontrolliert werden kann.

Meine Damen und Herren! Wir wissen es alle: Österreich zählt zu den sichersten Ländern Europas, daher dürfen die bestehenden und die bewährten Strukturen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht ausgehöhlt und auch nicht geschwächt werden.

Auf regionaler Ebene wird Arbeitskapazität gebraucht – diese soll und muss es dort auch geben. Bei der Bevölkerung ruft die Schließung von bundesweit 120 Gendarmerieposten große Beunruhigung hervor, es entsteht durch die aus der Polizeireform resultierenden Personalkürzungen bereits ein Sicherheitsvakuum. (Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo? – Gegenrufe bei der SPÖ: Überall! Überall! – Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Da müssen Sie schon ...!)


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