Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 15

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Im Zuge der Errichtung des Bundeskriminalamtes droht nun ein zusätzliche Aushöhlung des Sicherheitsapparates. Insgesamt kommen 229 Planstellen beziehungsweise Dienstzuteilungen aus der Fläche der Regionen. Ich finde jedoch die vom Bundesministerium für Inneres angeführte Begründung für diesen Planstellen- und Personaltransfer von den Regionen in das Bundeskriminalamt nicht stichhaltig, denn es werden regionale Aufgaben weiter auf der unteren Ebene zu erledigen sein, es werden Aufgaben, die nach der neuen Aufgabenstellung dem Bundeskriminalamt zufallen, bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden landen, und es werden keine Aufgabenverschiebungen, sondern lediglich Planstellen- und Personalverschiebungen aus der Fläche in die Zentralstelle erfolgen.

Die derzeit ausgezeichnet funktionierende Arbeit wird dadurch entscheidend geschwächt. Kurz gesagt: Die Gründung eines BKA ohne ausreichende personelle Vorkehrungen geht zulasten der Sicherheit der Bevölkerung!

Die Verschiebung von Personal in die Zentralstelle wirkt sich aber auch auf die bisher großartig funktionierende Zusammenarbeit etwa zwischen den auf Observation spezialisierten Beamten und ihren Kollegen vor Ort negativ aus. Es kann nämlich niemand bestreiten, dass ein Team von Kollegen, die jeden Tag zusammenarbeiten, bessere Leistungen erbringt als solche, die nur ab und zu für einen Einsatz zusammengezogen werden. Es ist deshalb zumindest erforderlich, dass für das Bundeskriminalamt entsprechende zusätzliche Planstellen geschaffen werden.

Wurden im Vorfeld zur Schaffung des Bundeskriminalamtes in den Diskussionen von bis zu 900 Exekutivkräften gesprochen, so verblieben davon lediglich 654 Exekutivbeamte, die derzeit zur Verfügung stehen. Eine einfache Rechnung: Der verbleibende Rest, sprich: Exekutivkräfte, wird halt dann einfach aus Städten, Dörfern und Ländern abgezogen und dem Bundesministerium für Inneres, genauer gesagt: dem BKA, dienstzugeteilt werden.

Meine Damen und Herren! Dass dies nicht zum Besten des jeweiligen Bereichs ist, muss uns heute schon klar sein. In Verhandlungen haben wir festgelegt, dass dies eine Situation darstellt, die förmlich danach schreit, Personalabbau auch in der Verwaltung zu stoppen und zusätzliche Sicherheitskräfte aufzunehmen.

Ein weiterer Punkt in den Verhandlungen war die Frage des Rechtsschutzes. Mit der Errichtung der Organisationseinheit BKA und der gleichzeitigen Neufassung des § 14 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes werden umfassende Ermittlungs-, Erhebungs- und diesbezügliche Weisungsbefugnisse in einer zentralen Stelle des Bundesministeriums für Inneres gebündelt. Im Bereich der erweiterten Gefahrenforschung ergeben sich gerade hier neue Möglichkeiten der Überwachung durch die Sicherheitsbehörden. Aber gerade hier muss auch darauf geachtet werden, dass eine Observationsgruppe mit den ihr anvertrauten technischen Mitteln höchst sensibel agiert.

In diesem Bereich wurde von uns bereits mehrmals gefordert – ich wiederhole es trotzdem –, dass ein Rechtsschutzbeauftragter geschaffen wird, dessen Zustimmung verpflichtend ist und der von allen Schritten, von der Erhebung personenbezogener Daten durch verdeckte Ermittlungen und durch verdeckten Einsatz von Videogeräten, in Kenntnis zu setzen ist. Der Rechtsschutzbeauftragte soll dem Unterausschuss des Innenausschusses jährlich Bericht erstatten, und die nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes handelnden Sicherheitsbehörden sollen unverzüglich die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten einholen.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten stehen für bessere und sichere Rahmenbedingungen, wir stehen für Effizienz und Glaubwürdigkeit (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Dann stimmen Sie diesem Gesetz zu, Frau Kollegin!), besonders wenn es um die Exekutive geht! (Ruf bei der SPÖ: Wir werden uns das noch gründlich überlegen!)

Aber es ist nicht recht, wenn man uns nachsagt – ich zitiere –: Es ist ein Armutszeugnis für die SPÖ, so einem Gesetz, das für die Sicherheit Österreichs wichtig ist, nicht zuzustimmen! – Zitatende. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)


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