Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 16

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Es ist nicht richtig, wenn man uns vorwirft, dass es der SPÖ bei diesem Gesetz nur um Macht und Einfluss geht. Alle von uns konzipierten und eingebrachten Vorschläge, alle begründeten Forderungen, all unsere Einwände wurden nicht berücksichtigt! Dabei hätten wird es sehr begrüßt, einer sinnvollen und durchdachten Einrichtung zustimmen zu können. Unter den gegebenen Umständen ist uns dies aber nicht möglich.

Wenn Sie, Herr Bundesminister, sagen, dass neue Formen der Kriminalität auch neue Formen der Bekämpfung brauchen und damit die Schaffung eines Bundeskriminalamtes meinen, dann denke ich wieder daran, was Sie schon die längste Zeit praktizieren, nämlich die stufenweise Aushöhlung des ländlichen Raumes. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist genau jene zentralistische Vorgangsweise, die wir nicht haben wollen. Daher kann dieser sicherheitspolitische Weg kein gemeinsamer sein! Er findet nicht unsere Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ.)

9.19

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile es ihm.

9.19

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit – aber Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit, und deswegen braucht man eine schlagkräftige, zeitgemäße Einrichtung. Deswegen ist die heutige Entscheidung meiner Ansicht nach richtig, denn mit der Einrichtung des Bundeskriminalamtes wird ein Meilenstein auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung gesetzt.

Die organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen, kennt keine Tabus. Mit dem Bundeskriminalamt werden Sicherheit und Effizienz in der Bekämpfung der Kriminalität gewährleistet. Insbesondere kommt es zu einer Bündelung von Ressourcen, zu einer Koordination von Amtshandlungen und zum Abbau von Doppelgleisigkeiten.

Die Vielzahl von Reformen, die notwendig sind, sind jetzt im Anlauf beziehungsweise in einer Umsetzungsphase begriffen. Mit dem 1. Jänner nächsten Jahres soll das Bundeskriminalamtsgesetz in Kraft treten. Der Leiter des Bundeskriminalamts wird von einer Stabsstelle, dem "Single Point of Contact", der Anlaufstelle für alle Anfragen, und sechs Abteilungen bei der Führung der Agenden unterstützt werden. Die Philosophie des Bundeskriminalamts ist es, Unterstützung für die Ermittler in den Ländern anzubieten und eine schlagkräftige Einheit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu schaffen.

Sicherlich ist zu erwähnen, dass – das ist ein großes Verdienst des Herrn Bundesministers – innerhalb kürzester Zeit, nämlich laufend seit 1. März 2001, diese Konstruktion geschaffen wurde, und zwar gemäß einem Konzept auf der Basis, dass 13 Teams gegründet wurden, 75 Mitarbeiter, Kollegen aus dem Bereich, aus den verschiedenen Ländern, dabei waren und die Aufbauarbeit in Angriff genommen haben. Jetzt steht man vor dem Abschluss. Damit ist eine moderne Aufbau- und Ablauforganisation konzipiert.

An der Spitze steht, wie gesagt, der Bundeskriminalamtsdirektor. Die Aufgaben des künftigen Amtes werden in sechs Abteilungen – ich habe es schon erwähnt –, einer Stabsstelle und dem "Single Point of Contact" erledigt.

Dieser "Single Point of Contact" ist sicherlich sozusagen die Visitenkarte für das Bundeskriminalamt. Damit ist eine zentrale Informations- und Servicestelle vorhanden. Hier werden alle Journaldienste, die es bisher gegeben hat, zusammengefasst und alle Erkenntnisse und Informationen durch ein modernes, elektronisches Informationsmanagement zentral gesteuert. Ich glaube, das ist gerade in der heutigen Zeit von besonderer Wichtigkeit. Ich muss auch meiner Vorrednerin diesbezüglich etwas widersprechen. Es ist das Bundeskriminalamt absolut notwendig, genauso wie selbstverständlich auch die Sicherheit auf dem Land gewährleistet sein muss


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