Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 21

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Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

9.41

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es liegt hier ein tadelloses Gesetz vor; es ist ein Gesetz, das ein Bundeskriminalamt schafft und einrichtet, das notwendig ist, das wir brauchen und das mit Sicherheit zur Effizienzsteigerung der Behörde beitragen wird.

Dieses Bundeskriminalamt steht dem Vorbild in Deutschland durchaus nicht nach, und die Sozialdemokraten und die Grünen könnten im Grunde einer solchen Einrichtung, einer solchen Reform, die notwendig ist, ohne weiteres zustimmen, wäre ... (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Das sehen wir auch so!) – Das sehen Sie auch so. Das ist gut so.

Ich habe schon gesagt, dass von meiner Seite dieser Stabstelle oder diesem Amt gegenüber keine Ablehnung besteht. Wenn ich die Sozialdemokraten richtig verstanden habe, wehren auch sie sich nicht gegen die Reform.

Es gibt aber zwei Punkte, auf die ich im Speziellen eingehen möchte, die die Zustimmung unmöglich machen. Der Herr Minister hat es unterlassen, diesbezüglich Klarheit im Vorfeld zu schaffen, sonst wäre es möglich gewesen, für ein solches Bundeskriminalamt eine breite Zustimmung zu gewinnen.

Der erste Punkt ist – das in einer Zeit, in der die Bürger immer sensibler werden, bezüglich dessen, was es bedeutet, Daten miteinander zu verbinden, zu komprimieren –, dass es nun in der Gruppe II/C eine Schnittstelle zur Landesverteidigung und zu den Nachrichtendiensten gibt. Das heißt, es gibt keine Trennung zwischen dem Bundeskriminalamt und den militärischen Geheimdiensten.

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist das eine unzulässige Verquickung und eine Situation ähnlich wie bei der Chipkarte – ich erinnere Sie immer wieder daran –, in der die Bürger sehr wohl in Sorge sind, wo der Staat beginnt, alle seine Daten über die Bürger zu verquicken und miteinander zu verbinden. Diese beiden Bereiche haben nichts miteinander zu tun! Militärische Nachrichtendienste sind militärische Nachrichtendienste, und das Bundeskriminalamt ist das Bundeskriminalamt.

Herr Bundesminister Strasser! Gerade in Ihrer Amtszeit werden diese Verbindungen zwischen Innenministerium und Landesverteidigungsministerium immer enger geknüpft. Ich kann Sie nur vor diesem Weg in Richtung Vermengung von Polizeidiensten und Militärgeheimdiensten, der einer Demokratie nicht würdig ist, warnen. (Zwischenruf und ironische Heiterkeit des Bundesrates Bieringer. )  – Ich weiß nicht, warum Sie das so amüsant finden. Das ist nicht amüsant (Bundesrat Bieringer: Oh ja! Diese Interpretation ist eine amüsante!), nein, aber mit Sicherheit nicht. Sie wissen, dass die Vermengung von Militär und Polizei nicht zum Aushängeschild und nicht zur Visitenkarte einer demokratischen Gesellschaft gehören darf. Deshalb ist diese eine Schnittstelle, Herr Minister, auf jeden Fall ein schwarzer Fleck dieses Gesetzes!

Der zweite Punkt, den schon vorher Kollege Hagen angeschnitten hat, ist, dass die Schaffung eines solch neuen Amtes natürlich massiven Personalumbau bedeutet. Dieser Personalumbau kann nicht immer – das wissen wir; wir alle kennen die "Farbenlehre" – der Qualifikation folgen, sondern natürlich auch und vorwiegend anderen Motiven und Veränderungen. Das kennen Sie, Herr Minister Strasser! Sie wissen das, weil Sie schon lange in der Politik sind; Sie waren auch zu lange in der niederösterreichischen Politik, um nicht zu wissen, wie solch neue Behörden dann letztlich auch personell ausgestattet werden.

Das sind die einzigen zwei negativen Punkte, sonst ein Kompliment an Ihre Beamten, ein Kompliment an alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Dieses Gesetz für das Bundeskriminalamt wird dieser Einrichtung und dieser Organisation mit Sicherheit eine erfolgreiche


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