Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 37

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Liebe Freunde! Eigentlich sind das Dinge, die in einer zivilisierten Welt für uns alle selbstverständlich sein sollten und für die es normalerweise keinerlei Gesetze bedürfte. Und doch beweisen immer wieder Bilder aus verschiedenen Teilen der Welt das Gegenteil! Es ist für mich unverständlich, warum ausgerechnet die Welt- und Schutzmacht Amerika dieses Abkommen noch nicht ratifiziert hat.

Für Punkt 7 betreffend die Rechte des Kindes gemäß Artikel 43 gibt es ein Komitee von zehn Sachverständigen, die von den Vertragsstaaten ausgesucht werden und für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt sind. Dieses Komitee erstattet über seine Tätigkeit zwei Mal jährlich der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch den Wirtschafts- und Sozialrat Bericht.

Zudem wird der Aufgabenkreis dieses Komitees um Themen betreffend den Verkauf von Kindern und die Eindämmung der Kinderprostitution und Kinderpornographie ausgedehnt. Das sind meiner Meinung nach auch sehr wichtige Bereiche. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Spezialberichterstattern und Sonderbeauftragten sowie mit dem Internationalen Roten Kreuz.

Ich glaube, dass die gegenständlichen Abkommen einen wichtigen Fortschritt für die Rechte der Kinder darstellen, und möchte am Schluss noch anmerken, dass wir Erwachsenen uns in jeder Hinsicht immer unserer Vorbildrolle in dieser Thematik bewusst sein sollten. Das ist ein wichtiger Faktor. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Schicker zu Wort gemeldet. – Bitte.

10.53

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, es tut gut, wenn wir gerade heute – vier Tage vor dem Weihnachtsfest – eine Gesetzesvorlage beschließen, die das Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligungen von Kindern an bewaffneten Konflikten zum Inhalt hat.

In diesem vorliegenden Fakultativprotokoll wird das Schutzalter für Kinder bei der Teilnahme an bewaffneten Konflikten von 15 auf 18 Jahre angehoben und gleichzeitig auch das zulässige Mindestalter für freiwillige Militärdienstleistungen mit 16 Jahren normiert, wobei bei uns in Österreich eine freiwillige Einberufung zum österreichischen Bundesheer erst mit Erreichung des 17. Lebensjahres zugelassen wird – dies auch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben noch die Bilder von bewaffneten Kindern in Afghanistan vor uns – angeblich waren leider rund 5 000 Kinder, so haben wir gehört, an diesen Kriegshandlungen beteiligt – oder die Bilder von traumatisierten Kindern aus der Zeit der kriegerischen Auseinandersetzungen in Bosnien und im Kosovo.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindersoldaten tragen erwiesenermaßen langwierige psychische Schäden davon und sind sehr schwer wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Von Frau Botschafterin Nowotny haben wir im Ausschuss am Dienstag gehört, dass Österreich verschiedene Entwicklungsprojekte unterstützt, die eine psychische Betreuung sowie auch begleitende Maßnahmen für ehemalige Kriegskinder gewährleisten.

Es wurde das Beispiel Ruanda angeführt, wo Österreich im Bereich der Entwicklungshilfe sehr aktiv ist und wo Kinder unter Drogengabe zu Kriegseinsätzen gezwungen und herangezogen wurden. Österreich hat sich diesbezüglich immer sehr engagiert. Es ist nie zu viel: Auch jetzt – was Afghanistan betrifft – werden Kinder eingeladen, nach Österreich zu kommen, um diese Ereignisse etwas verarbeiten zu können.


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