Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 38

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Meine Damen und Herren! Auch das Land Steiermark startet auf Initiative unseres Soziallandesrates zwei neue Projekte im Kosovo, um den traumatisierten Kindern dort zu helfen. Ein Team von erfahrenen Fachleuten wird aus diesem Grund im Kosovo Schulen besuchen, um dort den Kindern bei der Verarbeitung des Erlebten zu helfen und auch die Lehrer zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, und es tut – wie gesagt – gut, dass wir heute diese vorliegende Gesetzesvorlage über die Rechte des Kindes beschließen. Meine Fraktion wird hiezu gerne die Zustimmung erteilen. (Allgemeiner Beifall.)

10.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ing. Klamt zu Wort gemeldet. – Bitte.

10.56

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 befassen sich mit einer sehr wichtigen Frage, bis zu welchem Alter Kinder aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten sind.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, dem sich fast alle Staaten der Welt angeschlossen haben, hat die Vollendung des 15. Lebensjahres als Grenze vorgesehen. Im nunmehr vorliegenden Fakultativprotokoll wird dieses Schutzalter für junge Soldaten von 15 auf 18 Jahre angehoben. – Das ist eigentlich – wie auch schon mein Vorredner Herr Bundesrat Hans Ager ausführte – eine Selbstverständlichkeit, die nun auch mit weltweiter Gültigkeit zu Papier gebracht wurde.

Es muss uns nur klar sein, dass wir uns mit der Zustimmung zu diesen Tagesordnungspunkten noch lange nicht beruhigt zurücklehnen können. Kriegerische Auseinandersetzungen entwickeln eine Eigendynamik, die sich jeder Regelung entzieht. Lange anhaltende Konflikte und Kriege haben durch hohe Verluste automatisch zum Einsatz immer jüngerer Soldaten geführt.

Wochenschauberichte aus den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges zeigen 14- und 15-jährige, deren Gesichter die Grausamkeit und die Entbehrungen, die Kriege verursachen, drastisch widerspiegeln. Auch im Kärntner Abwehrkampf waren junge Freiwillige im Einsatz, deren Alter weit unter 18 Jahren lag. Durch den Mangel an kriegserfahrenen älteren Soldaten war der Einsatz dieser jungen Burschen zu diesem Zeitpunkt notwendig geworden.

Die Kärntnerinnen und Kärntner sind diesen jungen Abwehrkämpfern auch heute noch aus ganzem Herzen dankbar. Sie haben Kärnten – und nicht nur den Deutsch-Kärntnern – im letzten Jahrhundert viel Schlimmes erspart und die Basis für eine positive Entwicklung unseres Landes geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie nur dafür sensibilisieren, dass es neben der schriftlichen Festlegung eines Schutzalters unser oberstes Ziel sein muss, Kriege zu verhindern und Ansätze von Kriegen im Keim zu ersticken. In Anbetracht der immer grausamer und effizienter werdenden Waffensysteme, die zum Teil – unter Anführungszeichen – "kinderleicht" zu bedienen sind, wird dieses Ziel zu einer weltweiten Verpflichtung.

In diesem Sinne stimmt die freiheitliche Fraktion diesem richtungweisenden Übereinkommen zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.00

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte erstens allen danken, dass sie hier in so einhelliger Weise diesem Fakultativprotokoll für den Schutz der Kinder zustimmen, und ich möchte auch betonen,


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