Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 86

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mehr ganz so alten, sondern in den letzten 10 oder 15 Jahren neu erbauten – die räumlichen Möglichkeiten dafür nicht gegeben sind und dass das Abschiednehmen aus dem Leben in sehr vielen Krankenanstalten unseres Landes, unserer Republik nicht menschengerecht und nicht menschenwürdig ist.

Letzter Punkt: Ich denke, Patientenrechte und Patientencharta sollten – und das wäre eine Aufgabe von Bund und Land – den Patienten ermöglichen, grundsätzliche Informationen – also nicht nur in einem konkreten Anlassfall – über ihre Rechte zu bekommen. Ich muss immer wieder feststellen, dass sehr viele Menschen ganz einfach über die Tatsache, dass sie als Patienten Rechte besitzen, viel zu wenig informiert sind. Da wäre die Investition auch von Steuermitteln in eine Informationskampagne gut investiertes Geld. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Grasberger.)

14.08

Präsident Alfred Schöls: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Aburumieh zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr und verweise auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

14.09

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Was die Aufnahme von Kindern mit Begleitperson beziehungsweise, wenn Mütter zum Beispiel drei Wochen nach der Geburt wegen eines Problems in ein Krankenhaus kommen, die Mitaufnahme des Kindes betrifft, so haben Sie, Frau Kollegin, gemeint, das würde nur dann erfolgen, wenn eine Privatversicherung besteht. (Bundesrätin Mag. Trunk: Nein, für ältere Kinder!)

Wir haben in Niederösterreich dieses Recht, wir leben es auch, und es besteht da absolute Gleichheit: Es wird jedes Kind mit der Bezugsperson aufgenommen, wenn die Bezugsperson das wünscht, und auf der anderen Seite genauso. Es besteht das Recht darauf, das ist keine Frage des Bestehens oder Nichtbestehens einer Privatversicherung.

14.10

Präsident Alfred Schöls: Im Sinne der "Weihnachtsamnestie" merke ich dazu nur an, dass es sich bei korrekter Auslegung der Geschäftsordnung dabei nicht um eine tatsächliche Berichtigung, sondern um eine Aufklärung zu einem Sachverhalt gehandelt hat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. Ich erteile es ihr.

14.10

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es ist zu diesem Thema schon einiges gesagt worden. Ich möchte das auch nicht wiederholen, sondern nur einige Schwerpunkte beleuchten.

Es ist für mich wesentlich, dass es mit dieser Patientencharta erstmals zu einer echten Weiterentwicklung und zu einer Kodifizierung des Patientenrechts gekommen ist, ähnlich wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgt ist. Ich freue mich, auf Kärnten hinweisen zu dürfen, welches das erste Land gewesen ist, das einen Staatsvertrag zwischen Land und Bund in diesem Sinn abgeschlossen hat. (Bundesrätin Mag. Trunk: Dank Michael Ausserwinkler!) Ich freue mich, dass es unter Landeshauptmann Haider immer wieder bestimmte Initiativen aus Kärnten gibt (Bundesrätin Mag. Trunk: Haider war in Wien! Das war Michael Ausserwinkler! – Bundesrat Thumpser zu Bundesrätin Mag. Trunk – auf die Rednerin weisend –: Der Haider war’s – sonst kriegt sie eine auf’s Happl!), die dann letztlich vom gesamten Bund übernommen werden – Kindergeld und so weiter –, aber so ist eben die Situation.

Das Ziel ist aber – das ist der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte –, über diese Schwelle hinauszukommen, sodass es in Zukunft einmal nicht mehr notwendig sein wird, Verträge nach Artikel 15a B-VG abzuschließen, indem ein bundeseinheitliches Gesetz geschaffen wird. Ich glaube, das ist ein Ziel, das wir alle anstreben sollten, und ich bin zuversichtlich, dass wir das unter dieser Regierung auch tun werden, weil diese Regierung auch die erste ist (die Bun


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite