Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 85

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besprochenen Information und Beratung über die Rechte der Patienten die Vermittlung bei verschiedenen Anliegen, die Aufklärung bei Beschwerden und die Vertretung bei der Regelung von Schadensfällen auf außergerichtlichem Weg. Seit dem Jahr 2000 liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Mitarbeit im strukturellen und im organisatorischen Bereich des niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialwesens. Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist in den maßgeblichen Gremien, in den Kommissionen und Arbeitskreisen des niederösterreichischen Gesundheitswesens, im Landessanitätsrat für Niederösterreich und als Mitglied der Qualitätssicherungskommission eingebunden, hat dort als Experte Beraterstatus und vertritt die Interessen der Patienten. Dadurch ist es möglich, die aus der Behandlung der vorhandenen Beschwerden gewonnene Erfahrung wiederum an die betroffenen Einrichtungen zurückzugeben und wesentlich zur Qualitätssicherung beizutragen.

Sie sehen: Die Dinge, die in der Patientencharta festgehalten sind, die festgeschriebenen Patientenrechte sind im Land Niederösterreich gelebtes Recht. In diesem Sinne liegt auch diese Broschüre (die Rednerin zeigt eine Broschüre) seit fünf Jahren in allen Krankenhäusern, bei allen praktizierenden Ärzten und bei den freien Wohlfahrtsträgern zur Information auf. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile ihr dieses.

14.05

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin, in denen sie die in der Patientencharta verankerten Themen und Bereiche der Patientenrechte aufgelistet hat, vollinhaltlich anschließen, und ich erspare Ihnen daher eine Wiederholung. Erlauben Sie mir aber, zu drei knappen Teilbereichen, die hier auch angesprochen wurden, anzuregen, in Hinkunft im Rahmen einer Kooperation von Ländern und Bund gemeinsam eine Erweiterung und eine weitere Sicht zuzulassen.

Das Erste ist: Sie haben richtigerweise die Möglichkeit der Begleitung durch Eltern im Falle des Krankenhausaufenthaltes von Kindern angesprochen. Kärnten war eines der Länder, das sehr früh damit begonnen hat, diese Möglichkeit in den öffentlichen Krankenanstalten zu schaffen. Faktum aber ist, dass wir, wenn wir von Patienten- und auch Familiengerechtigkeit sprechen, darüber nachdenken sollten, ob wir aus dieser Möglichkeit der Begleitung der Kinder nicht ein Recht machen sollten, denn es ist eine Tatsache – und wenn wir uns die Krankenanstaltenbudgets und die Knappheit der Budgets anschauen, dann wissen wir es –, dass ganz einfach zu wenig Mittel vorhanden sind, um für die Möglichkeit der Begleitung an den vielen Krankenanstalten die erforderlichen baulichen Maßnahmen zu setzen und die notwendige baulichen Infrastruktur zu schaffen.

Zweitens: Es ist ebenso eine Tatsache, dass an vielen Krankenanstalten die Möglichkeit der Begleitung nur dann besteht, wenn sowohl Eltern als auch Kind über eine private Zusatzversicherung verfügen. Der Zugang zu dieser Möglichkeit – von der ich gerne hätte, dass sie mittel- und längerfristig für Kinder und Eltern zu einem Recht wird – sollte jedoch allen offen stehen.

Der zweite von Ihnen angesprochene Bereich, der in den letzten Monaten in den Parlamenten heftig diskutiert wurde und zu dem, wie ich meine, auch eine substanzielle Antwort gegeben wurde, ist der Weg aus dem Leben in den Krankenanstalten. Es geht hier also um menschenwürdiges Abschiednehmen.

Dort geht es in ganz gleicher Weise auch um die Infrastruktur. In vielen Krankenanstalten Österreichs gibt es ganz einfach die dazu notwendigen räumlichen Möglichkeiten nicht.

Das heißt also: Die Festschreibung der Patientenrechte in einer Patientencharta ist eine hervorragende legistische Maßnahme, aber wir müssen auch danach trachten, insbesondere in den Ländern, in denen es diese Krankenanstalten gibt, dass auch die notwendige Infrastruktur geschaffen wird, denn wir wissen, dass in sehr vielen Krankenanstalten – auch in den gar nicht


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