Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 87

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desräte Thumpser und Gasteiger: Dank Haider! Dank Haider!), die diese Patientencharta in diesem Umfang mit den Ländern letztlich jetzt umsetzt. (Bundesrat Thumpser: Dank Haider!)

Ich verweise aber darauf, dass es natürlich ein Problem darstellt – das wissen Sie alle selbst sehr gut –, wenn man Landes- und Bundesrecht unter einen Hut zu bringen hat, wenn man Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht unter einen Hut zu bringen hat, wenn man also diese sehr komplizierte und komplexe Querschnittsmaterie so gestalten muss, dass es allen passt, dass es mit den vorhandenen Gesetzen kompatibel ist und dass auch der Patient, um den es hier letztlich geht, damit einverstanden ist.

Es gibt auch andere Beispiele, bei denen wir dieselben Probleme haben: Wir alle wollen ein bundesweites Tierschutzgesetz (Bundesrat Freiberger: Die ÖVP nicht! Nicht alle! Die ÖVP nicht!) oder ein Sozialhilfegesetz oder etwa auch ein Objektivierungsgesetz, aber auch diesbezüglich stellen sich diese Probleme. Aber diese Bundesregierung nimmt Gott sei Dank all das in Angriff und versucht, Dinge zu regeln (Bundesrat Thumpser: Dank Haider!), bei denen es leider jahrzehntelang verabsäumt wurde, bundesweite Regelungen zu treffen. (Bundesrat Thumpser: Dank Haider! – Bundesrat Gasteiger: Haider, danke!)

Ein paar Punkte, die mir in der Patientencharta wichtig erscheinen, möchte ich noch hervorheben, obwohl sie auch schon angeschnitten worden sind. – Das sind die Verschwiegenheit und die vertrauliche Behandlung der patientenbezogenen Daten, obwohl dies eigentlich auch schon in verschiedenen anderen Gesetzen festgeschrieben ist. Das Wesentliche ist aber, dass das jetzt in einer Kompilation vorliegt, die klar und übersichtlich ist, die kurz gehalten ist und die im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen, die ich manchmal auch schon erwähnt habe – beispielsweise Mietrechtsgesetz und so weiter –, auch verständlich für denjenigen ist, für den man sie jetzt gemacht hat, nämlich für den Bürger und für den Patienten.

Dafür gebührt der Bundesregierung wirklich einmal ein Danke und auch... (Bundesrat Konecny: Einmal! – Einmal ja, aber 99-mal nein!)  – Einmal von Ihrer Seite, Herr Professor Konecny! Springen Sie über Ihren Schatten und gestehen Sie: Das ist eine gute Patientencharta, die da gemacht wurde – etwas, was Sie leider verabsäumt haben. – Aber da tun Sie sich ein bisschen schwer damit, das zu sagen.

Ein weiterer Punkt, den ich als wesentlich erachte, ist die Patientenvertretungsmöglichkeit, und ich halte es auch für wichtig, dass Patienten-Selbsthilfegruppen gefördert werden, dass Patientenanwälte gefördert werden und letztlich – das muss für Sie auch wichtig sein – dass das Ganze kostenlos sein soll. Das halte ich auch für richtig, denn ein entsprechender Zugang ist nur dann möglich, wenn ein Patientenanwalt nichts kostet oder wenn die Angebote im Rahmen von Initiativen von solchen Patienten-Selbsthilfegruppen kostenlos sind oder mit Unterstützung der Länder beziehungsweise anderer Körperschaften gefördert werden.

Weiters darf ich sagen, dass es sich bei der Patientencharta – abgesehen davon, dass sie eine wichtige Initiative im Hinblick auf die Beachtung der Menschenwürde darstellt oder etwa auch im Hinblick auf die Kinder-Eltern-Rechte, die jetzt schon sehr ausführlich beleuchtet wurden – um einen sehr guten Rechtstext handelt. Ich darf dem Herrn Staatssekretär nochmals danke dafür sagen. Ich halte das für eine sehr gute Grundlage im Hinblick auf eine in Zukunft eventuell einmal bundesweite Charta. Es ist eine verständliche und kurz gefasste Norm. Ich freue mich wirklich, dass es unter dieser Regierung möglich ist, dass man wieder den Menschen in den Mittelpunkt stellt (Bundesrat Gasteiger: Dank Haider!) und in diesem Fall insbesondere den Patienten.

Jetzt darf ich mir, Herr Präsident, auch ein Recht herausnehmen, und ich berufe mich da auf den Gleichheitsgrundsatz, der in der Bundesverfassung verankert ist. Es ist heute schon mehrfach von meinen KollegInnen im Rahmen von Tagesordnungspunkten zum Thema Minderheitenschutz gesprochen worden, obwohl dieses Thema mit den jeweiligen Tagesordnungspunkten nichts zu tun gehabt hat. Daher darf ich jetzt auch ein paar Worte dazu sagen, obwohl das auch im konkreten Fall nichts mit dem jetzt diskutierten Tagesordnungspunkt zu tun hat. (Bundesrat Gasteiger: Dank Haider!) Aber ich möchte doch als Kärntnerin noch einmal etwas


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