Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 89

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Es sind im Zusammenhang damit auch ein paar Bedenken angemeldet worden, und ich glaube, dass diese Bedenken sicherlich auch berechtigt sind. Man muss daher sagen, dass diesbezüglich sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, aber es ist trotzdem ein sehr bedeutsamer Anfang.

Wenn man sich vor Augen hält, dass jetzt bereits vier Länder, nämlich Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Niederösterreich, diesem Abkommen beigetreten sind und dass weitere Verfahren in diesem Zusammenhang laufen – Sie werden demnächst mit Tirol und der Steiermark beschäftigt sein, und zuletzt hat auch Wien sein Interesse angemeldet –, dann sieht man, welche Bedeutung dieser Vereinbarung auch in den Bundesländern zugemessen wird.

Wir wissen, dass es eine Querschnittsmaterie ist. Ich gehe nicht weiter darauf ein, es ist ausführlich beschrieben worden. Meine Meinung ist, dass solch eine Charta es durchaus wert wäre, auch in den Verfassungsrang gehoben zu werden. Ich glaube aber, dass es dazu notwendig ist, zunächst einmal die Einstimmigkeit aller Bundesländer zu erzielen, und mir fehlen noch Salzburg und Vorarlberg. – Das sei an dieser Stelle an die entsprechenden Bundesräte gerichtet, in dem Sinne, dass Sie sich vielleicht in diese Richtung bemühen könnten.

Weiters glaube ich, dass es, wenn man von Anfang an auf den Verfassungsrang gepocht hätte, noch viele Jahre gedauert hätte. Hier liegt jetzt ein Werk vor, das zwar keine Neuschöpfung ist, aber doch eine sehr übersichtliche Zusammenstellung im Sinne der österreichischen Patienten, die es wert sind, dass man in dieser Weise auch auf sie Rücksicht nimmt.

Ich bin daher sehr froh, dass es nunmehr mit Niederösterreich ein weiteres Land gibt, das diesem Abkommen beigetreten ist, und bin in froher Erwartung, dass es doch demnächst alle sein werden. Dann können wir darangehen, auch die Reste noch zu verbessern.

Insbesondere in der Frage der Sterbebegleitung darf ich Sie davon informieren – Sie wissen es aber sicher auch –, dass letzte Woche im Nationalrat die Ergebnisse der Enquete zum Thema "Solidarität mit unseren Sterbenden – Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich" ebenfalls einstimmig angenommen wurden, die viele Punkte, die Sie angeführt haben, beinhalten und die die Regierung – insbesondere ich in meiner Person für mein Ressort – gerne als Auftrag entgegengenommen hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.21

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden (777 und 934/NR sowie 6541 und 6566/BR der Beilagen)


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