Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 90

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26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (935/NR sowie 6567/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 25 und 26 hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Reinhard Todt. Ich erteile es ihm.

14.24

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze mich mit zwei Tagesordnungspunkten auseinander, zum einen mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, und zum anderen mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.


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