Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 93

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Ich habe das deswegen vorgelesen, weil das die Tierärzte selbst geschrieben haben. Und zwar heißt es da:

Österreichs Tierärzte spielen nicht mehr mit!

Es drohen Seuchenverschleppung und Fleisch, das mit Medikamenten kontaminiert ist. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) – Herr Kollege! Ich möchte Ihnen nur sagen: Es gibt viel mehr Konsumenten als Bauern, die das, was sie produzieren, essen müssen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. ) Daher gilt meine ernste Sorge dem, was da passiert.

Ich zitiere weiter: Den landwirtschaftlichen Funktionären kann es egal sein, denn die Entsorgung des Fleisches zahlt wie bei den vorangegangenen Skandalen letztlich der Konsument und Steuerzahler. – So ist es nämlich.

Weiters: Konsumenten, Tiere und ehrlich produzierende Landwirte sind die Leidtragenden. Österreichs Tierärzte fordern auch für die Zukunft, am "sauberen" und "gesunden" österreichischen Weg festzuhalten.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus bin ich einer Meinung – und jetzt kommt etwas anderes, was mit diesem Gesetz nichts zu tun hat, aber ich nehme das Recht für mich in Anspruch, dazu Stellung zu nehmen – mit Andreas Unterberger von der "Presse", der im heutigen Leitartikel meint:

"Wenn wir die Verfassung als Fundament der Republik leichtfertig unterminieren", wie dies Herr Landeshauptmann Haider tut, "dann ist bald das ganze Land einsturzgefährdet. Samt Kärnten. Wenn Politiker", wie Dr. Haider dies tun will, "Richter des Amtes entheben wollen, wenn sie Urteile ignorieren sollten, dann sind das Verhaltensweisen einer Diktatur, nicht der Demokratie." (Bundesrat Mag. Gudenus: Sie haben falsch zitiert!)

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest, und denken Sie darüber nach. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

14.36

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber. Ich erteile es ihm. (Rufe von der ÖVP.) – Ich bitte darum, den Plenarsaal nicht mit einem Weihnachtsmarkt zu verwechseln.

14.36

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, ich werde nicht so wie mein Vorredner über die Spermien reden, sondern über das Tierarzneimittelgesetz.

Vorgesehen ist im Tierarzneimittelgesetz unter anderem die Schaffung von Tiergesundheitsdiensten, in deren Rahmen der Tierarzt den Tierhalter – Herr Todt, passen Sie auf! – in die Hilfeleistung einbinden kann, die über die üblichen Tätigkeiten der Tierhaltung und der Tierpflege hinausgehen. Darunter fällt auch die Anwendung bestimmter Arzneimittel bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Diese Anwendung darf jedoch nur unter genauer Anleitung und unter Aufsicht des Tierarztes erfolgen, Herr Todt! Außerdem sind Art, Menge und Anwendungsweise eines Arzneimittels schriftlich zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Der Gesundheitsminister muss unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Arzneimittelsicherheit, des Konsumentenschutzes, der Tiergesundheit und des Tierschutzes mittels Verordnung festlegen, welche Tierarzneimittel Tierhaltern überlassen werden dürfen.

Die Neuregelung ist ein praktikabler Kompromiss, bei dem alle Verhandlungspartner Haare lassen mussten. Die Lösung ist im Sinne einer besseren Partnerschaft zwischen Tierärzten und Bauern, Konsumenten, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.


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