Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 100

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Ich darf vielleicht auf eine höchstrichterliche Entscheidung von vor zwei Jahren hinweisen, die zum Wohle der Menschen in diesem Land täglich tausendfach durchbrochen wird. Man kam nämlich infolge schlechter gutachterlicher Beratung zu dem Urteil, dass medizinische Geräte einen Befund erstellen und nicht der Mensch, der dahinter steht, nämlich der Arzt. Gott sei Dank aber findet das nicht statt, sondern es werden in Österreich diese Befunde weiterhin täglich in tausendfacher Weise durch die dazu berufenen Ärzte erstellt. (Bundesrat Mag. Hoscher: Was heißt das jetzt?) Auch hier kann ein Höchstgericht einmal irren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrat Mag. Hoscher: Das heißt, dass man die Höchstrichter beschimpfen darf? Einmalig!)

Die Diskussion habe ich insofern etwas schizophren gefunden, als wir unmittelbar zuvor in Bezug auf die Bestimmungen zur Patientencharta festgestellt haben, dass es sich um eine Querschnittsmaterie handelt und dass es auch im Sinne unserer Staatsbürger und unserer Patienten günstig ist, diese Querschnittsmaterie in einem übersichtlichen Gesetz zusammenzustellen. (Bundesrat Mag. Hoscher: "Schizophren" ist normalerweise ein Ordnungsruf!) Daher verstehe ich nicht, warum ein europaweit einmaliges, gutes Gesetz, nämlich das Bundesgesetz für Arzneimittel, in ein Anti-Dopinggesetz und in ein Arzneimittelgesetz zerteilt werden sollte, wenn dies jetzt dort am besten aufgehoben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Dort sind alle Bestimmungen, die gefordert wurden, berücksichtigt.

Zum Tierarzneimittelgesetz und der damit verbundenen Möglichkeit, Hilfspersonen heranzuerziehen, damit sie in Hilfestellung tätig werden können – wie das übrigens im humanen Bereich selbstverständlich ist, weil es da außer den Ärzten 31 Berufsgruppen gibt, die berechtigt sind, nach entsprechender Ausbildung und Heranführung auch am Menschen tätig zu werden –, möchte ich feststellen: Warum das im Tierbereich nicht gelten soll, ist für mich als Humanmediziner nicht nachvollziehbar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf in Erinnerung rufen, dass es sich eigentlich ausschließlich um Substanzen handelt, die im Interesse der Konsumenten liegen, nämlich zum Beispiel Mykoplasmen-Impfstoffe, die ausschließlich prophylaktisch eingesetzt werden, damit gerade im Hinblick auf das, was angeprangert wird – nämlich während der Mast keine Antibiotika, keine Hormone oder sonstigen Substanzen verabreichen zu müssen –, eine Erleichterung erfolgen soll. Sie werden mir wahrscheinlich darin Recht geben, dass das Beigeben von Flüssig-Impfstoffen ins Trinkwasser etwa beim Geflügel weder eine akademische noch eine sonstige Leistung, sondern eine rein manuelle Tätigkeit ist, die im Einklang mit den entsprechenden Programmen durchgeführt werden muss. (Bundesrat Mag. Hoscher: ... Skandal!) In der Praxis geschieht das durch bäuerliche Betriebe nach entsprechender strenger Schulung und unter Aufsicht – zwar nicht immer unter Draufsicht, aber unter Aufsicht – der zuständigen Tierärzte. (Bundesrat Mag. Hoscher: Wer’s glaubt, wird selig! Halleluja!)

Schließlich zum In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln: Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass diese Regelung die Einfuhren, das In-Verkehr-Bringen und das Bereithalten von Lagern von Arzneimitteln in Hinkunft sehr streng regelt. Vor allem letzterer Punkt, nämlich das Bereithalten und Lagern, ist besonders wichtig. Denn bisher war das bloße Auffinden illegaler Arzneimittelbestände auf dem Bauernhof straffrei. In Hinkunft enthält der Entwurf klare Anordnungen darüber, wie der Tierarzt vorzugehen hat, wenn er dem Bauern Tierarzneimittel zur Behandlung erkrankter Tiere übergibt. Der Tierarzt hat genaue Aufzeichnungen über die Untersuchung der Tiere, die Diagnose und die verschriebenen Arzneimittel zu führen. Gerade das ist der Punkt, mit dem man in Hinkunft verhindern wird, dass sich die so genannten Auto-Tierärzte weiter betätigen können. Zumindest werden sie sich schwer tun, nicht mehr straffällig zu werden.

Sie haben einen anderen Aspekt noch nicht beachtet, der durchaus positiv zu sehen ist. Es kommt nämlich zu einer Erleichterung bei den Öffnungszeiten der Apotheken. Auch diesbezüglich haben wir wegen eines höchstrichterlichen Urteils Handlungsbedarf gehabt, etwas zu regeln, was in der Realität im Sinne des Kundenservice schon stattgefunden hat. In Hinkunft werden verlängerte Öffnungszeiten auch durch das Gesetz möglich sein, damit wir uns endlich von der Qualtinger-Travnicek-Ära empfehlen können, in der es geheißen hat: Zwischen zwölf und zwei darf einem nichts wehtun.


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