Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 102

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

27. Punkt

Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Herr Bundesrat Georg Keuschnigg hat sein Mandat als Ersatzmitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückgelegt.

Es liegt mir nur ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Wilhelm Grissemann lautet.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann ist somit als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt. Ich wünsche ihm für diese Tätigkeit viel Erfolg! (Allgemeiner Beifall.)

28. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2002

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von drei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2002.

Mit 1. Jänner 2002 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Oberösterreich über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsandte Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer. (Allgemeiner Beifall.)

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.


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