Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 12

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Erklärung des Landeshauptmannes von Oberösterreich

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich gebe bekannt, dass mir der Landeshauptmann von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, mitgeteilt hat, eine Erklärung gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates abgeben zu wollen.

Bevor ich dem Herrn Landeshauptmann sogleich zur Abgabe einer Erklärung das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass mir ein schriftliches Verlangen von fünf Bundesräten im Sinne des § 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates vorliegt, im Anschluss an diese Erklärung eine Debatte durchzuführen.

Da dieses Verlangen genügend unterstützt ist, werde ich ihm ohne weiteres stattgeben.

Wir gelangen nun zur Erklärung des Herrn Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer. Ich erteile nunmehr dem Herrn Landeshauptmann das Wort. – Bitte.

9.23

Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich freue mich, dass ich heute aus Anlass der Übernahme des Vorsitzes durch das Land Oberösterreich beziehungsweise durch Frau Präsidentin Barbara Pühringer als Landeshauptmann nun schon das vierte Mal das Wort in der Länderkammer ergreifen darf.

Vorweg darf ich dir, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Barbara, ganz herzlich gratulieren und dir für die Zeit der Vorsitzführung viel Erfolg und alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf deinen Worten hinzufügend – in keiner Weise widersprechend – anmerken, dass wir mit dir nicht nur ein Signal setzen wollten und eine Frau nominiert haben, sondern vor allem eine kompetente und ausgezeichnete Politikerin ausgewählt haben. Wir haben nicht einer Quote entsprochen, sondern wir haben dem entsprochen, was uns für dieses Haus und die Politik als richtig und notwendig erschienen ist. Wir wünschen dir auch in diesem Sinne viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem klaren und überzeugenden Bekenntnis zum Föderalismus und auch zu allen föderalen Einrichtungen, zu denen in dieser Republik zuvorderst der Bundesrat zählt, beginnen.

Ich glaube, dass Föderalismus und Subsidiarität aktueller denn je sind. Europaweit ist nicht nur ein neues Selbstbewusstsein der Regionen zu beobachten, sondern auch die Zahl der Staaten nimmt zu, die den Föderalismus als Gestaltungsprinzip in ihre Verfassung aufnehmen. Denken wir etwa an Italien, wo erst vor kurzem die Föderalismus-Strukturreform begonnen hat!

Österreich ist unter den EU-Mitgliedstaaten wohl jenes mit den ausgeprägtesten föderalen Strukturen – und das nicht erst seit gestern. Das Prinzip österreichischer Bundesstaatlichkeit gehört zu den wenigen Verfassungsgrundsätzen, die schon im B-VG 1920, also der wichtigsten Quelle der österreichischen Staatsrechtsordnung, ausdrücklich verankert ist. Nach übereinstimmender Lehre und Judikatur zählt die Bundesstaatlichkeit zu den so genannten Baugesetzen und Grundprinzipien der Verfassung, deren Abänderung nur im Wege einer Volksabstimmung erfolgen darf. So schreibt Rechtslehrer Dr. Merkl, einer der bedeutendsten Rechtsgelehrten unseres Landes in der Geschichte der Republik.

Der Grundsatz der Bundesstaatlichkeit steht also in der Bundesverfassung und war eine tragende Säule der Ersten Republik und ist auch eine tragende Säule der Zweiten Republik. Umso unverständlicher ist es daher, wenn gerade angesichts dieser europaweit zu beachtender Trends zu mehr Föderalismus in Österreich immer wieder Stimmen laut werden, die Landtage abschaffen, Länder zusammenlegen oder den Bundesrat aus der Welt schaffen wollen. (Allgemeiner Beifall.)

Diesen Bestrebungen erteile ich an dieser Stelle eine klare Absage.


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