Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 22

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Erlauben Sie mir, kurz auch zu Temelin und zur Frage des Vetos Stellung zu nehmen. – Dieses Volksbegehren ist von Oberösterreich ausgegangen. Das ist nicht ganz zufällig, denn Oberösterreich wäre von einem Unfall im Ausmaß dessen, was in Tschernobyl passierte, besonders stark betroffen. Ich kann mich erinnern, dass zum Thema Veto auch von Ihrer Seite – im Jahr 2000, so glaube ich, war das – eine gewisse Zustimmung signalisiert worden ist. Sie sind mir da mit einigen Zitaten, die ausdrücklich das Wort "Veto" beinhalten, in Erinnerung.

Man sollte diese völkerrechtliche Maßnahme auch nicht allzu sehr verteufeln, weil es in der EU gang und gäbe gewesen ist, ein Veto gegen den Beitritt anderer Staaten zu erheben, beispielsweise im Zusammenhang mit Beitrittssenkungen, mit Fischfangquoten und dergleichen mehr. Das gilt auch im Zusammenhang mit Volksbegehren.

Die Uni Linz hat in einem Rechtsgutachten ausdrücklich von der Möglichkeit gesprochen hat, ein Veto einlegen zu können, ja sie hat sogar von einer Rechtspflicht gesprochen, mit einem Veto zu drohen.

Ich darf auch daran erinnern, dass die Landeshauptleute Sausgruber, Schausberger, Weingartner, Pröll im Zusammenhang mit Temelin verschiedentlich das Veto als gerechtfertigte Maßnahme betrachtet haben – Weingartner bezüglich der Transitfrage und auch Sie, Herr Landeshauptmann, zuletzt, wenn ich der "Sudetenpost" glauben darf, im Zusammenhang mit den Beneš-Dekreten. Ich habe leider die "Sudetenpost" nicht da, aber ich kann Ihnen das gerne zukommen lassen; dort ist sogar im Titel davon die Rede.

In Richtung SPÖ: 1999 hat Klima, der damalige Bundeskanzler, gesagt, dass ein Beitritt Tschechiens nur dann in Frage kommt, wenn Temelin stillgelegt ist. – Bitte das nicht zu vergessen!

Was mich als Freiheitlichen schmerzt, ist, dass man sofort sagt: Das ist ein freiheitliches Volksbegehren, das sind antitschechische Ressentiments! Wenn es so wäre, wären wir schlecht beraten, und es wäre dumm und kriminell. – Das gebe ich zu. Was uns erschüttert hat, ist einfach der Vorfall von Tschernobyl, ist die Angst davor, was in Oberösterreich passieren würde, wenn es in Temelin zu einem ähnlichen GAU käme.

Sinn dieses Volksbegehrens war es sicherlich, der tschechischen Seite in aller Deutlichkeit klarzumachen, wie sehr wir Temelin fürchten, aber nicht, dass wir sie nicht in der EU haben wollen. Das ist eine sehr böswillige Unterstellung, die ich an dieser Stelle ernsthaft zurückweisen möchte.

Jetzt meine letzte kritische Bemerkung: Was mir an diesem Entschließungsantrag, über den wir heute zu befinden haben, weh tut, ist tatsächlich die Bindung des freien Mandates, auch wenn sich das auf Kernfragen beschränken soll. Das ist eine verfassungsrechtliche und staatsrechtliche Grundfrage, die hier angeschnitten wird. Ich möchte nicht verhehlen, dass die anderen Punkte meine deutliche Zustimmung finden und ich diesem Entschließungsantrag deshalb, wegen der überwiegend positiven Punkte, wahrscheinlich meine Zustimmung geben möchte, bitte aber dringend – dringend! –, sich zu überlegen, ob man den Bundesrat durch eine Bindung seiner Mandatare, was ein einmaliger Vorgang wäre, zumindest in Österreich, nicht gerade dadurch abwertet. Das ist ein äußerst schwerwiegender Eingriff, und ich bitte wirklich, das noch einmal zu überlegen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

10.12

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

10.12

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ein Dank an den Oberösterreichischen Landtag und an den Herrn Landeshauptmann für die kluge Wahl, seinerzeit bei der Bestellung der Mandatare für den Bundesrat Frau Pühringer als Nummer eins gereiht zu haben. Mit ihrer Antrittsrede hat sie dort fortgesetzt, wo ihr Vorgänger, Schöls, mit seiner be


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