Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 27

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Wohl wissend, dass die blutigsten Naziverbrecher in diesem Land nicht nur Eigruber, sondern eben auch Globocnig hießen, halte ich immerhin fest, dass viele von ihnen in der Stunde der Bewährung jedenfalls bessere Österreicher waren als so manche andere.

Mein Vater, der den gleichen tschechischen Namen trug wie ich, hat jedenfalls keinen "Blutorden" dafür erhalten, dass er an der Zerstörung des selbständigen Österreich mitgewirkt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich lade jetzt jeden ein, ganz besonders die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion, persönlich und ehrlich zu der Ungeheuerlichkeit, die von einem ihrer Mit-Mitmitglieder ausgesprochen wurde, Stellung zu nehmen – nicht in der traulichen Atmosphäre der Cafeteria, in der man von Ihnen so manches hören kann, sondern im Licht des Sitzungssaales und am Rednerpult.

Der Ekel erregende Versuch, Mitbürger anhand ihres Namens der Verspottung und der Missachtung preiszugeben, ist nichts, was als "Nachfaschingsscherz" zu tolerieren ist. Hier ist das demokratische Gewissen unserer Republik gefordert! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

10.36

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Konecny hat vorhin eine der Facetten österreichischer Gliedstaatlichkeit zur Diskussion gestellt und insoweit durchaus zum Thema gesprochen. Ich bin einigermaßen erleichtert, hier als Vertreter des Vorarlberger Landeshauptmannes stehen zu dürfen.

Ich möchte nun aber zu dem zurückkommen, was der Herr Landeshauptmann von Oberösterreich in die Diskussion eingebracht hat und womit er auch für kontroversielle Standpunkte gesorgt hat. Ich halte das für gut, weil wir diese Fragen nach meinem Empfinden ohnedies zu wenig kontroversiell und klar diskutieren.

Auf einen Diskussionsbeitrag des Kollegen Konecny zurückkommend möchte ich sagen: Er hat davon gesprochen, dass der Finanzausgleich nicht hier durch die Hallen wehe, ich nehme aber an, dass er das Budget gemeint hat, denn der Finanzausgleich wird natürlich vom Bundesrat behandelt. Aber ich teile voll die Meinung, dass es eigentlich keinen vernünftigen bundesstaatlichen Grund gibt, warum nicht auch das Bundesbudget im Bundesrat behandelt werden sollte, denn es betrifft hinsichtlich der Auswirkungen auf die Länder viele verfassungsrechtliche Regelungen.

Die unterschiedliche Diskussion hat sich im Wesentlichen an zwei Punkten in den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes und im Entschließungsantrag entzündet. Das Eine ist die Frage der Landeshauptmännerkonferenz. Herr Kollege Schennach wird nicht müde, darauf zu verweisen, dass sie nicht bundesverfassungsgesetzlich geregelt sei. Ich werde ebenfalls nicht müde, ihn daran zu erinnern, dass sie Teil mehrerer Bundesgesetze ist, unter anderem auch ein Teil von Bundesgesetzen, die mit seiner Zustimmung in Kraft traten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates, in dem erstmals sogar auch die Funktion eines Vorsitzenden der Landeshauptmännerkonferenz festgehalten ist, also wo man vom Bundesgesetzgeber her schon in gewisse organisatorische Details eingeht. Das ist ein Faktum, das durchaus seine Zweckmäßigkeit hat. Ich verstehe daher nicht diese Berührungsängste, die Herr Bundesrat Schennach als Interessenorgan der Länder in der Bundesgesetzgebung mit der Landeshauptmännerkonferenz hat.

Es ist auch keineswegs richtig, dass sie nicht demokratisch kontrollierbar wäre. Ich weiß jetzt nicht, wie häufig der Wiener Landtag das diskutiert, aber ich weiß von vielen Landtagen, dass die Mitwirkung an der Willensbildung durch den jeweiligen Landeshauptmann sehr wohl Gegen


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