Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 28

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stand parlamentarischer Kontrolle durch das zuständige Organ, nämlich den ihn wählenden Landtag, ist. Das ist die Praxis. Und das ist auch gut so. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass man, wie ich meine und wie man am deutschen Beispiel sehen kann, die personelle Zusammensetzung des Bundesrates anders gestalten könnte. Nach der jetzigen Verfassungslage könnten dem Bundesrat durchaus auch Landeshauptmänner angehören, was teilweise schon geschehen ist. Eine weitere Überlegung wäre, sozusagen die beiden Organe Landeshauptmännerkonferenz und Bundesrat funktional zu verschmelzen. Das lässt sich aus dem deutschen Beispiel nicht ableiten, weil es dort neben dem vom Ministerpräsidenten beschickten Organ Bundesrat hinsichtlich der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung selbstverständlich auch noch Ministerpräsidentenkonferenzen zur eigenständigen Koordinierung von Landesanliegen gibt. Sie alle wissen, welche Bedeutung beispielsweise die deutsche Kultusministerkonferenz hat, natürlich auch die Finanzministerkonferenz und dergleichen mehr. All das wird dadurch nicht überflüssig gemacht und sozusagen als Fremdkörper eingepflanzt, weil Landeshauptmänner, Landtagspräsidenten oder sonstige Regierungsmitglieder dem Bundesrat angehören.

Ich plädiere dafür, dass sie das tun. Das ist in den meisten Ländern auch nach der landesverfassungsgesetzlichen Lage durchaus möglich, und ich sehe mit Interesse entgegen, dass bei der nächstbesten Gelegenheit hier ein Landeshauptmann angelobt werden kann. Das würde ich sehr begrüßen, weil es auch ein Akzent dahin gehend wäre, eigenständig die Dinge in die Hand nehmen und auch dann die Verantwortung dafür tragen zu wollen. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Schennach. )

Daran schließt nahtlos die Frage des so genannten bindbaren Mandates an. Es ist kein gebundenes Mandat im Sinne einer Räterepublik, sondern es ist im Einzelfall bindbar. Ich bekenne mich aus mehreren Gründen dazu. Einer liegt nicht zuletzt darin, dass sich jedenfalls mein Landtag – ich weiß, dass das aber auch bei anderen der Fall ist – ganz dezidiert in diese Richtung ausgesprochen hat. Das hat auch seinen guten Grund.

Wir sind ein parlamentarisches Organ, dessen Mitglieder nicht direkt von der Bevölkerung gewählt werden, sondern von den Ländern, namentlich von den Landtagen, entsandt werden. Wir üben hier also eine nicht eigenständig durch direkte Wahl legitimierte Funktion aus, sondern eine Funktion als Treuhänder. Es ist im Rechts- und Wirtschaftsleben völlig undenkbar, dass jemand einen Treuhänder bestellt, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder einen Wirtschaftsprüfer engagiert, der ihn steuerlich berät, und dann sagt: Mach das, was du willst, ich verzichte von vornherein darauf, darauf Einfluss zu nehmen, in welcher Weise du meine Interessen wahrnimmst! Einen solchen Treuhänder, einen solchen Interessenvertreter wird man bald nicht mehr beschäftigen wollen. In exakt dieser Situation befinden wir uns.

Ich denke, es ist ein wichtiger Ansatzpunkt, zu sehen, dass wir, obwohl wir teilweise diesen Eindruck vermitteln und selbst teilweise so fühlen, kein mit direkt gewählten Parlamenten unmittelbar vergleichbares Organ sind. Wir üben eine Treuhandfunktion aus, und aus dieser ergibt sich eine Bindbarkeit zu dem, von dem wir mit der Treuhandfunktion betraut sind. Dazu bekenne ich mich, auch im Namen meines Landtages, der das explizit gefordert hat, ich halte das für richtig.

Wenn das Herr Kollege Schennach kritisiert, so hat das eine gewisse Authentizität und Glaubwürdigkeit. Bei den Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion hapert es da ein bisschen.

Ich möchte Ihnen vorlesen, was Sie im Jahre 2000, nach der letzten Nationalratswahl, in das Regierungsübereinkommen geschrieben haben, und zwar mit einem paraphierten Text. (Ruf bei der SPÖ: Wir haben keines!) Ja, aber das, was Sie als Regierungsübereinkommen unterschreiben wollten – die meisten von Ihnen, nicht alle. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich lese es Ihnen vor; es ist sinnigerweise auf rotem Papier kopiert. Da lautet es – Originaltext: Regierungsübereinkommen mit der SPÖ –:


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