Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 41

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 6. Anfrage, die Herr Bundesrat Saller stellt. – Bitte.

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1220/M-BR/02

Wie hat sich das neue System der Künstlersozialversicherung in der Praxis bewährt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Wenn ich den Diskussionsprozess der letzten 20 Jahre Revue passieren lasse, dann zeigt sich, dass gerade in diesem Bereich eine sehr raue Geschichte zu vermelden ist. Der Höhepunkt dieser Diskussion bestand dann darin – Sie werden sich vielleicht daran erinnern –, dass die damalige Sozialministerin Eleonora Hostasch den Satz geprägt hat: Wenn wir den Künstlern die Arbeitgeberanteile zahlen, wie erkläre ich das der Billa-Verkäuferin?

Das muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen, und es gibt viele Gründe für einen solchen Standpunkt – es war unter anderem auch ein gewerkschaftlicher Standpunkt –, der darauf beruht, dass man sagt: Das Ganze ist auf einem Versicherungssystem aufgebaut, und derjenige, der zahlt, ist dabei. – Deswegen hat es auch das ASRÄG gegeben, also das, was im Volksmund dann als die "Werkvertragsregelung" bezeichnet und von einem großen Aufschrei begleitet wurde und womit dann im Grunde alle Freiberufler in die Versicherungspflicht einbezogen worden sind. Das geschah, wenn ich mich richtig erinnere, im Jahr 1998. Es hat dann eine Ausnahme für Künstler gegeben, wobei relativ zügig verhandelt wurde, aber dennoch kein Ergebnis zu Stande kam, weil sich die Künstler nicht wirklich einig waren.

Als ich ins Staatssekretariat gekommen bin, habe ich ein paar Experten zu Rate gezogen, habe die Künstler einmal beiseite gelassen und zusammen mit den Experten versucht, einmal zu einem Entschluss darüber zu kommen, wie wir das ordnen können. Ich muss hiezu auch anmerken, dass wir uns damals in einer budgetären Notlage befanden, dass die Budgetlage damals nicht wirklich blendend war, und so kamen wir zu dem Entschluss, dass wir versuchen, in dem Bereich, in dem es keine Urheberrechte gibt, nämlich über Kabel und Satellit, neue Einnahmequellen dafür zu schaffen. Ich muss Ihnen sagen, das hat eigentlich ganz gut funktioniert, und der Topf, den wir jetzt zur Verfügung haben, enthält jetzt – inklusive des Topfes, den ich schon hatte und der in etwa 30 bis 35 Millionen Schilling ausmachte – 100 Millionen Schilling. Das heißt, wir haben im Grunde von der Finanzierung her alles übertroffen, was wir erwartet haben.

Zweiter Punkt: In der Diskussion – darauf wird oft angespielt, auch fälschlicherweise, ähnlich wie mit dem Wasser und der Wasserkraft – wird das ASRÄG oft und gerne mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds verwechselt. Ich muss sagen, diese Empörung, die wir 1998 bei dem Gesetz, das wir damals erlassen haben, sprich bei der Werkvertragsregelung, hatten, die haben wir jetzt auch im Bereich der Künstler, aber wir haben die Situation jetzt abgefedert mit dieser Regelung, dass wir für die Pensionsversicherung quasi im unteren Bereich 100 Prozent zahlen. Das betrifft 1 000 Künstler; im Augenblick sind das ein Fünftel bis ein Sechstel der jetzt im Künstler-Sozialversicherungsfonds beheimateten Künstler.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Es ist schon angesprochen worden, aber ich möchte trotzdem noch einmal fragen, wie sich der neue Künstler-Sozialversicherungsfonds vom alten Künstlerhilfefonds unterscheidet.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.


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