Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 27

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wird möglicherweise eine bessere Durchleuchtung des Weisungsrechtes von den Oberstaatsanwaltschaften abwärts geben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Wie könnten Sie sich eine Einbindung des Richters im künftigen Vorverfahren, wie es beim Seminar vorgeschlagen wurde, zum Beispiel vorstellen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es ist völlig richtig, es geht darum, dass die Kriminalpolizei vor Ort ermittelt, die Staatsanwälte die Ermittlungen leiten und der Richter vor allem dann angerufen werden soll, wenn es darum geht, dass Grundrechte gefährdet sind. Das ist zum Beispiel bei Observationen, bei Hausdurchsuchungen, bei der Verhängung der Untersuchungshaft und so weiter der Fall. Alle diese Maßnahmen werden auch in Zukunft nur unter Einbeziehung eines Untersuchungsrichters beziehungsweise über richterliche Entscheidung möglich sein.

Es wird aber bei der ganzen Diskussion vergessen, dass nur zirka 10 Prozent der Voruntersuchungen so ablaufen, wie das jetzt bei dieser Diskussion angedacht wird. Nur in 10 Prozent der Fälle von strafrechtlichen Vorverfahren gibt es Voruntersuchungen, die primär der Untersuchungsrichter leitet. Bei den restlichen 90 Prozent wird im Prinzip das Verfahren jetzt schon so abgewickelt, wie es die Novelle vorschlägt, nämlich mit den Schwerpunkten: StA überwacht und stellt die Anträge und Aufträge, und die Kriminalpolizei ermittelt vor Ort.

Wir gehen einen europäischen Weg, und ich danke der ÖVP, dass sie im Konsens mit uns dieses Gesetz macht. Wir werden im Gegensatz zu früheren Konstellationen in Koalitionen nicht ins Wanken geraten. Wir sind unserer Sache ganz sicher. Ich habe eine hervorragende Zusammenarbeit mit Herrn Innenminister Strasser und seinem Behördenapparat. Wir werden spätestens im Juni dieses Jahres mit dieser Vorlage in den Ministerrat gehen und dann diese im Justizausschuss beraten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer gemeldet. – Bitte schön.

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Gedenken Sie im Zuge der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens die verfassungsrechtliche und dienstrechtliche Stellung der Staatsanwälte zu verändern?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Im Zuge der Novellierung der StPO ist an die gleichzeitige Behandlung dieser Themen nicht gedacht. Ich hoffe, dass wir uns jetzt nicht missverstehen: Natürlich beachten wir bei jedem Gesetz, ob es im Einzelfall eine Verfassungsbestimmung notwendig hat, um die Regelung verfassungskonform zu machen. Das bedenken wir natürlich. Diese Diskussion findet statt. Aber an eine Junktimierung zum Beispiel der Verankerung der Staatsanwälte in der Verfassung, also an eine gleichzeitige Behandlung, ist nicht gedacht. Das halte ich auch nicht für sinnvoll.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann gemeldet. – Bitte schön.

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wie bewerten Sie die Forderung der Standesvertreter, an Stelle des Justizministers eine andere Weisungsspitze vorzusehen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.


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