Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 28

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es ist schwer, das zu bewerten, weil keine konkreten Vorschläge vorliegen. Die undifferenzierte Propagierung eines so genannten Generalanwaltes an der Weisungsspitze hätte den Nachteil, dass dieser Generalanwalt nicht so wie ich eine gigantische, nicht mehr steigerungsfähige Verantwortlichkeit hat, nämlich verfassungsrechtlich gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, politisch gegenüber dem Parlament, strafrechtlich gegenüber dem Strafgericht und zivilrechtlich gegenüber dem Zivilgericht. Das ist ein Kontrollbereich, der sich nicht steigern lässt.

Wenn sich der Generalprokurator denselben Kontrollsystemen mit denselben Konsequenzen unterwirft, also dass er auch dann nicht mehr Beamter wäre, wenn er eine Verfehlung macht, obwohl er als Beamter angetreten ist, dann sage ich, wohlan, warum nicht, aber dann frage ich mich auch, wozu das Ganze gut sein soll, weil es dasselbe ist. Ich verstehe die Diskussion deshalb nicht wirklich, weil keine konkreten Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Es gibt auch niemanden, der sagt, die Regierungsparteien verschließen sich einem anerkannten besseren System, als es das jetzige ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1236/M.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Auer, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1236/M-BR/02

Sind Sie sich bewusst, dass bei der von Ihnen geplanten Zivilprozessverfahrens-Novelle der Zugang zum Recht besonders für Personen mit wenig Gerichtserfahrung dramatisch verschlechtert wird?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich halte die Intention dieser Frage für einen Irrtum und bin gerne bereit, Ihnen hier Aufklärung zu geben. Der Zugang zum Recht ist manchmal schwierig, schon deshalb haben wir das Institut des relativen und des absoluten Anwaltszwanges. Das heißt, in einer Vielzahl von Fällen kann man vor Gericht nur sein Recht suchen und finden, wenn man sich eines Anwaltes bedient. Das Recht ist in den letzten Jahrzehnten nicht leichter und übersichtlicher, sondern schwieriger und unübersichtlicher geworden.

Mein Bestreben ist es, jedermann den Zugang zum Recht zu verschaffen, auch, und zwar dann, wenn er Vermögensprobleme hat, also vermögenslos ist oder wenig Vermögen hat, mit Hilfe der Verfahrenshilfe oder ergänzender Maßnahmen. Denken Sie daran, dass diese Regierung, dieses Justizministerium zum ersten Mal einen Opferfonds eingerichtet hat und kein Opfer eines Verbrechens in Österreich unbetreut bleibt, wenn es sich an das Justizministerium wendet! Der Zugang zum Recht wird also erleichtert.

Frau Bundesrätin! Aber eines ist natürlich klar: Die Gesetze werden schwieriger, und deswegen – ich sage es noch einmal, weil es mir so wichtig ist – bemühe ich mich, auch die Gesetze ständig zu novellieren. Wir haben gestern zwei Gesetze novelliert, wobei eines der Motive war, die Sprache und die Verständlichkeit zu verbessern. Das sind das Wohnungseigentumsgesetz und das Vereinsgesetz. Bitte, akzeptieren Sie das. Wenn Sie die Kritik hören, dass die Gesetzessprache oft unverständlich ist, dann stellen Sie die Zusatzfrage: Justizministerium oder anderes.

Unsere Gesetze sind anerkanntermaßen von einer höchst sprachlichen Qualität und von dem Element der Selbsterklärung getragen. Das ist wirklich unser Ehrgeiz. Wir schreiben auch bei jedem Gesetzesvorschlag dazu – das ist auch neu in dieser Legislaturperiode –, welches Gesetz dadurch entfällt und wieviel die Maßnahmen kosten. Also wir gehen hier, so glaube ich, schon umsichtig vor, und es würde mich sehr treffen, wenn jemand in Österreich sein Recht


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