Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 70

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Unsere gepflegte Landschaft ist aber nicht nur Erholungsraum, sondern auch Grundlage und Voraussetzung für den Tourismus, der für Österreich wirtschaftlich von enormer Bedeutung ist. Rodungen – das haben wir von meinem Vorredner gehört – waren bisher nur schwer möglich. Als Praktikerin – wir haben einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb – freue ich mich, dass diese Novellierung im Besonderen auch die ökologischen und die raumplanungsbedingten Erfordernisse stärker berücksichtigt und Rodungen von bis zu 1 000 Quadratmetern erleichtert.

Sie ermöglicht es endlich, ohne viel Bürokratie im ländlichen Raum rasch Strukturanpassungen und – das betone ich als Obfrau des oberösterreichischen Almvereines – auch Schwendungen im Almbereich durchzuführen, um eine Bewirtschaftung der Almen überhaupt zu erreichen.

Es geht nicht mehr nur um den quantitativen Schutz des Waldes, sondern um eine qualitative Weiterentwicklung der Forstwirtschaft. Mit der Verlängerung des Aufforstungszeitraumes von drei auf fünf Jahre und bei der Naturverjüngung auf zehn und bei Höhenlagen auf 15 Jahre wird der Naturverjüngung mehr Chance gegeben und damit der Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung entsprochen.

Dass diese Novelle durch die Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung nicht nur Zeit, sondern auch Kosten spart, sehe ich als positiven Zusatzeffekt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, Sie stimmen mit mir überein, dass wir uns auch in Zukunft in Österreich einen Wald wünschen, der den wirtschaftlichen, den ökologischen und den sozialen Anforderungen gerecht wird. Mit dieser Novelle werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Meine Fraktion wird mit Überzeugung dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein. Ich erteile ihm das Wort.

12.54

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Forstgesetznovelle werden bewährte Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 beibehalten, jedoch auch sehr notwendige Verbesserungen vorgenommen, und zwar vor allem hinsichtlich Folgendem:

Erstens: Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen und Prozesse, zweitens: Verstärkung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Multifunktionalität, drittens: qualitative Verbesserung der Wälder, viertens: Stärkung der Eigenverantwortung der jeweiligen Eigentümer, fünftens: erhöhte Praktikabilität und sechstens: eine Verwaltungsrationalisierung.

Die diesbezügliche Anpassung wurde durch die Änderung des wirtschaftlichen, sozialen und internationalen Umfeldes unter natürlichen Produktionsbedingungen der Forstbetriebe notwendig.

Die wirtschaftlichen Bedingungen für Forstbetriebe stellen sich folgendermaßen dar: Erstens: Der Sägerundpreis stagniert seit 1976 mit geringfügigen Schwankungen. Dies bedeutet, dass er seit 1976 im Vergleich zu dem seit damals mehr als verdoppelten Verbraucherpreis real um mehr als 50 Prozent gesunken ist. Zweitens stellt sich bei Industrieholz die Situation noch dramatischer dar, da dessen Preis sogar nominell im Vergleich zu 1976 gesunken ist.

Verschärfend kommt hinzu, dass die Marktsituation durch den internationalen und nationalen Konzentrationsprozess auf der Abnehmerseite weiter schwieriger werden wird. Während 1950 noch 3,3 Millionen Kubikmeter Schnittholz in 5 100 Sägewerken produziert wurden, erzeugen gegenwärtig 1 500 Säger 10,5 Millionen Kubikmeter, wobei aber die größten fünf Werke 7,5 Millionen Festmeter, somit 50 Prozent des Rundholzeinschnittes von insgesamt zirka 60 Millionen Festmeter, durchführen.


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