Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 73

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einem revolvierenden System entspricht und dass wir endlich auch einmal klar machen, dass es volkswirtschaftlich von großem Nutzen wäre, wenn Österreich aus diesem Wasserschatz vernünftig, kontrolliert und überlegt – so wie es Willi Molterer auch immer wieder andenkt – Nutzen zieht. Es kann uns nur gut tun.

Mit dem Wasser haben wir ein Gut, mit dem wir durchaus auch wuchern können – im besten Sinne des Wortes, und wie es schon in der Bibel steht. Meine Damen und Herren! Lassen wir doch endlich einmal ab von diesen medialen, populistischen Kampagnen, die nur dazu führen, dass der einfache Bürger ein ungutes Gefühl im Bauch hat und glaubt, dass diejenigen, die sich sehr wohl dieser Verantwortung bewusst sind, vielleicht mit etwas reduziertem Verantwortungsbewusstsein vorgehen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zur vorliegenden Gesetzesmaterie gratulieren und auch darauf hinweisen, dass Verkauf von Trinkwasser, Bewirtschaftung von Trinkwasser nicht bedeutet, dass wir damit die Verfügungsgewalt aus der Hand geben sollen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schicker: Aber die Gefahr besteht!)

13.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975, das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (843 und 1007/NR sowie 6583/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird.


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