Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 72

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rung auf der gesamten österreichischen Schutzfläche von zirka 800 000 Hektar – das sind 21 Prozent der Waldfläche – möglich.

Laut der am 16. 2. vereinbarten Schutzwaldstrategie zwischen Bund, Ländern und Interessenvertretungen sind 37 Prozent des Schutzwaldes dringend sanierungsbedürftig. Die Kosten betragen 98,5 Millionen Euro im Jahr und sind damit nicht nur um ein Vielfaches niedriger als bei vergleichbaren technischen Maßnahmen, die 348 Millionen Euro im Jahr kosten würden.

Ich möchte auch nicht näher auf die Wälder mit besonderem Lebensraum, die Biotopschutzwälder, eingehen, da sie in § 32 in sehr klarer und sehr positiver Weise behandelt werden.

Ich möchte aber noch auf etwas zu sprechen kommen, das selbstverständlich in den etwas größeren Forstbetrieben von großer Wichtigkeit ist: Das ist § 113, die Bestellungspflicht. Die bisherige Bestellungspflicht – welche überdies ein österreichisches Unikum ist – mit der zwingenden Anstellung eines Försters ab 500 Hektar und eines Forstwirtes ab 1 800 Hektar führte dazu, dass bei den gegebenen schwierigen Rahmenbedingungen, nämlich steigenden Personalkosten und real stark fallenden Holzpreisen, insbesondere kleine Betriebe in ihrer Existenz besonders gefährdet waren.

Durch die erhöhte Mobilität – EDV, bessere Walderschließung sowie Wahrnehmung freier Personalkapazitäten durch Dienstleistungsbetriebe, wie Ziviltechniker und technische Büros, denen damit neue Tätigkeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden – ist eine Einschränkung der Betreuung der österreichischen Wälder nicht zu befürchten. Damit sind eine Modernisierung und Beibehaltung der bewährten Prinzipien des Forstgesetzes 1975 gelungen und ein Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen am Wald, der ja vielfältige Einflüsse auf Pflanzen und Tiere und natürlich auch auf den Menschen hat, geschaffen worden.

Meine Fraktion gibt diesem Gesetz gerne ihre Zustimmung. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Johann Ledolter das Wort. – Bitte.

13.05

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir nur ein Bedürfnis, meinen Zwischenruf von vorhin ein wenig zu präzisieren, weil ich der Meinung bin, dass es dem Niveau im Haus und vor allem der Reputation des Hauses nur zuträglich sein kann, wenn ich dies tue.

Bei allem Verständnis dafür, dass viele meinen, mit der Fiktion des Verkaufs von Trinkwasser die Bevölkerung verängstigen zu können und Unsicherheit erzeugen zu können: Diese Inszenierungen befinden sich nicht zwangsläufig im Einklang mit der Realität. Selbst dann, wenn wir Wasser nach Saudi-Arabien oder sonst wohin exportieren sollten, würden diese Wassermengen dem globalen Haushalt wieder zugeführt werden. (Bundesrat Mag. Gudenus: Aber nicht dem österreichischen Haushalt!)

Es fallen in Österreich auch nicht nur jene Niederschläge, die in Österreich verdunstet sind. Nicht nur das Wasser, das wir trinken, regnet es vom Himmel, meine Damen und Herren (Beifall des Bundesrates Schennach ), sondern ein Blick auf die internationalen oder europäischen Wetterkarten zeigt uns sehr deutlich, dass unser Regen vom Atlantik kommt, dass er einem Genua-Tief zugeschrieben wird, dass die Monsune an den Landesgrenzen nicht Halt machen. Insofern sind Wetter, Niederschläge, vor allem aber das Klima globale Erscheinungen. Auch in der Sahara regnet es nicht nur deshalb so selten, weil dort so wenig Wasser getrunken wird oder verdunstet.

Ich meine daher, dass es hoch an der Zeit ist, irgendwann einmal diese ganze Diskussion auf eine etwas sachlichere Basis zu stellen, mit diesen demagogischen Einstreuungen aufzuhören, dass wir unser Trinkwasser verschwenden würden, dass es sich um etwas handelt, was nicht


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