Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 75

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tung des Brenner-Basistunnels bestehen und dass wir bei der Verlängerung des Transitvertrages die Lkw-Obergrenzen, so lange es irgendwie geht, verteidigen werden. Wenn das auf europäischer Basis nicht möglich ist, werden wir rechtliche Möglichkeiten ergreifen, um uns auch in umweltpolitischer Hinsicht zur Wehr zu setzen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Neben der Umweltförderung im Inland, für die immerhin 30 bis 35 Millionen Euro im Jahr ausgegeben werden, möchte ich auch auf die Umweltförderung im Ausland, vor allem in den Beitrittsstaaten in Mittel- und Osteuropa, verweisen. Ziel ist – durchaus im eigenen Interesse –, durch die Förderung vor allem erneuerbarer Energien, vor allem auch von Biomasse, in den angrenzenden Ländern das Klima auch hierzulande zu verbessern. Dass es dabei durchaus auch um einen Know-how-Export geht, ist eine erfreuliche Nebenerscheinung.

Als Letztes möchte ich im Zusammenhang mit diesem Gesetz auf die Nachhaltigkeitsstrategie unseres Herrn Bundesministers Molterer verweisen, die ebenfalls über dieses Gesetz gesteuert und finanziert werden muss. Umweltpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sie in allen Lebensbereichen implementiert wird, in den Bildungs- und Forschungsbereich genauso wie in die Preispolitik bei Energien und Ressourcen, in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik, es müssen aber auch soziale Gesichtspunkte gesehen werden.

Das heißt, wir müssen in der österreichischen Umweltpolitik weg von der Reparaturmentalität – Reparaturen sind manchmal notwendig, das wissen wir alle –, wir müssen weg von der anlassbezogenen Umweltpolitik und hin zu einer ganzheitlichen Umweltpolitik, die mit allen Lebensbereichen verwoben ist.

Mit dieser Novelle wird das Umweltförderungsgesetz weiterentwickelt, wird die Möglichkeit der Förderung von Klimaschutzprojekten im Ausland ausgeweitet, wird die Abwicklung erleichtert und wird die Anpassung an das EU-Beihilfenrecht vorgenommen. Damit wird eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumentarien auf den aktuellsten und modernsten Stand gebracht, und meine Fraktion wird dem selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile ihr das Wort.

13.17

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Keuschnigg hat schon sehr ausführlich auf die Inhalte des Gesetzes hingewiesen. Bei der vorliegenden Novelle zum Umweltförderungsgesetz handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen sprachlicher und inhaltlicher Natur an das EU-Recht. So sollen in Zukunft klimarelevante Maßnahmen auch im Ausland möglich sein. Ziel dieser Förderungen ist es, Klimaschutz dort umzusetzen und klimarelevante Gase dort zu reduzieren, wo Förderungen eingesetzt werden, natürlich auch mit dem Ziel, die österreichische Umwelt zu entlasten.

Die Festlegung der förderbaren Länder soll mittels Verordnungen durch den Landwirtschaftsminister erfolgen, und ich bitte, dass das rasch geschehen sollte.

Geschätzte Damen und Herren! Die Änderung des Umweltförderungsgesetzes, die wir heute beschließen, ist ein Schritt in unserem Sinn, und daher findet es auch die Zustimmung der Sozialdemokraten. Es wird aber in Zukunft für den Klimaschutz mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müssen, damit Probleme einer ernsthaften Behandlung zugeführt werden können.

Einige Kritikpunkte möchte ich trotzdem noch anbringen. Es gibt bis heute noch keinen nationalen Klimaschutzplan, und es wurden bis heute keine Schwerpunkte gesetzt. Konkret geht es – und auch hier möchte ich auf die Aussagen des Herrn Kollegen Keuschnigg hinweisen – um den gesamten Bereich der Althaussanierung, den gesamten Bereich der erneuerbaren Energien und den gesamten Bereich des umweltfreundlichen Verkehrs. Da gehören Themenbe


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