Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 76

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reiche in Angriff genommen, weil einige der zu setzenden Maßnahmen auch arbeitsmarktpolitischen Charakter haben. Man braucht nur an die damit verbundenen Probleme in der Bauwirtschaft zu denken: Hier gäbe es Synergien, und es könnte der Bauwirtschaft arbeitspolitisch geholfen werden.

Es gibt aber auch positive Beispiele, und als burgenländische Abgeordnete möchte ich auch diese einbringen. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Nationalpark Neusiedlersee-Seewinkel bereits Fördermittel eingesetzt wurden, um in drei Gemeinden Altlastensanierungen durchführen zu können. Nationalpark und Altlastensanierungen sind zwei Bereiche, die gut zueinander passen. Das ist uns im Burgenland gelungen und wäre nachahmenswert.

Geschätzte Damen und Herren! Die heutige Novelle ist uns im Großen und Ganzen von der EU vorgegeben. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir dieser Novelle zustimmen.

Herr Bundesminister! Ich möchte Sie auffordern, auf eine rasche Umsetzung des Umweltförderungsgesetzes zu drängen und nochmals verstärkt zu betonen, vor allem die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Thomas Ram das Wort. – Bitte.

13.21

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Noch ein paar kurze Bemerkungen zu meiner Vorrednerin, Frau Auer.

Auch ich bin selbstverständlich der Meinung, dass klimarelevante Maßnahmen sehr positiv für die Beschäftigungspolitik sind und dass diesbezüglich auf jeden Fall mehr getan werden sollte. Ich glaube aber, dass die Regierung auf dem richtigen Weg ist, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

In diesem Zusammenhang, sehr verehrte Frau Kollegin, sollten Sie auch die Maßnahmen, die im Bereich der Wohnungspolitik von dieser Regierung getroffen werden, sehen. Da wird nämlich auch Beschäftigungspolitik betrieben, da geschieht eindeutig sehr viel Positives.

Aber jetzt zur Gesetzesnovelle, die uns heute zur Beschlussfassung vorliegt: Neben sprachlichen Anpassungen enthält die vorliegende Novelle auch wesentliche inhaltliche Anpassungen an die europäische Rechtslage. Sehr bedeutsam dabei erscheint mir die Ausdehnung der Umweltförderung auf das Ausland. Bisher ist die Umweltförderung im Ausland nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien möglich gewesen. Eine Ausweitung der Anzahl der möglichen Länder, in denen österreichische Umweltförderung geleistet werden kann, dient auch dazu, Klimaschutzziele zu erreichen und klimarelevante Gase im Interesse der österreichischen Umwelt zu reduzieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade im Zusammenhang mit der Bedrohung unserer Bevölkerung durch grenznahe Atomkraftwerke ist die internationale Zusammenarbeit vor allem auch im Bereich der erneuerbaren Energie von enormer Bedeutung. Österreich hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in der EU, und wir sollten daran arbeiten, unseren Nachbarn den Weg in die richtige Richtung auch weiterhin zu weisen.

Neben der Förderung von klimarelevanten Maßnahmen im Ausland soll aber auch in Zukunft das Hauptaugenmerk selbstverständlich auf Maßnahmen im Inland gelegt werden. Die Umstellung von förderbaren Kosten auf umweltrelevante Kosten bietet die Möglichkeit, zahlreiche Projekte noch effizienter zu fördern. Die Neuordnung im Bereich der Abwicklung bietet mehr Möglichkeiten und einen größeren Handlungsspielraum bei allfälligen Anpassungen.

Auch die Zusammenarbeit zwischen den Förderungseinrichtungen wird dadurch verbessert, wodurch ein weiterer Vorteil für die Umwelt entsteht.


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