Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 79

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Nichtsdestotrotz hätte bei Vier-Parteien-Verhandlungen auf jeden Fall die Chance bestanden, so wie beim Umweltförderungsgesetz, das wir vorher einstimmig beschlossen haben, auch eine Einstimmigkeit zu erzielen. Dadurch hätte es in einigen Punkten eine Bewegung gegeben, denn der Herr Minister wird sicher sagen – und das gebe ich auch zu –, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sei ein ganz großes und zentrales Umweltgesetz.

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von positiven Punkten. So wird zum Beispiel das Nebeneinander von Bundes- und Länderkompetenzen bei Abfallanlagen, das in der Vergangenheit mühsam, kontraproduktiv und auch nicht im Sinne der Abfallwirtschaft war, beseitigt. Außerdem werden in Hinkunft alle diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen auf Bundesebene miteinbezogen werden, zum Beispiel das Denkmalschutzgesetz, das Strahlenschutzgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Bundesstraßengesetz. Weiters werden, was auch wichtig ist, das Naturschutzrecht der Länder ebenso wie bisher das Baurecht miteinbezogen. Das ist EU-konform, und damit holen wir etwas nach, was ohnehin irgendwann hätte geschehen müssen. Wir haben damit jetzt schon die volle Entscheidungskonzentration geschaffen. Eine solche Entscheidungskonzentration sollte es unserer Meinung nach nicht nur für vereinzelte Anlagen geben, sondern sie sollte auch in allen anderen zentralen Umweltgesetzen verankert sein.

Aber, Herr Minister Molterer, bei einer solchen Entscheidungsfülle, bei einer solchen Konzentration von Behörden stellt sich die Notwendigkeit von Transparenz und Kontrolle. Aber da kommt es zu einer Vernachlässigung, und zwar von nicht abfallwirtschaftlich-öffentlicher Interessen. Diesen Punkt hätten wir, hätte es Vier-Parteien-Verhandlungen gegeben, wahrscheinlich länger diskutiert, nämlich das Ausschalten von nachbarschaftlichen Parteienstellungen und von Parteienstellungen von Bürgerinitiativen und – jetzt im Aufbau – von den weichenden Behörden. Da es nun eine Konzentration gibt, müssen andere Behörden ihre Zuständigkeit abgeben. Dass diesen weichenden Behörden nachher noch eine Form von Parteienstellung zukommen sollte, diese Bestimmung wäre gut und auch im Sinne einer sorgfältigen Behandlung gewesen. Diese Parteienstellung hätte dieses Weichen auch kompensieren können.

Jetzt haben die Umweltanwaltschaften der Länder als einzige Stelle noch eine Parteienstellung – nicht mehr die Bürgerinitiativen, auch nicht mehr die Anrainer. Denkt man daran, was es da in der Vergangenheit an Diskussionen gegeben hat, so muss man sagen: Das ist ein großer Schritt zurück, eine Form der Entrechtung von Bevölkerungsteilen, die sich zu Recht oder zu Unrecht, aber auf jeden Fall subjektiv von einer Anlage, etwa von einer Abfallanlage, belästigt, bedroht oder gefährdet fühlen.

Weiters fehlen in diesem Gesetz noch zwei wichtige Punkte. Wo wird in diesem Gesetz dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Abfallvermeidung Rechnung getragen? Auch der Abfallwirtschaftsplan ist unpräzise, und die Standortauswahl, ausgenommen jene bezüglich der Deponien, ist nicht verbindlich. Dafür hätten wir uns eine höhere Verbindlichkeit und eine höhere Präzision erwartet.

Nun möchte ich auch ein paar Bemerkungen zum Nachhaltigkeitsgrundsatz sagen, von dem wir heute schon sehr viel gehört haben. Ich glaube, dass die Mutterschaft dieses Begriffes eher in der Nord-Süd-Diskussion zu finden ist als im Bereich der Forstwirtschaft, aber im Bereich der Forstwirtschaft ist der Begriff dann in der Ökologiediskussion sicher als einer der ersten verwendet worden. Wie dem auch immer sei, den Begriff "nachhaltige Entwicklung" haben wir in den großen Nord-Süd-Debatten in den siebziger Jahren gehabt. Aber diese Geschichtsforschung ist ja egal, das ist nicht wichtig.

Der Nachhaltigkeitsgrundsatz wird auch in diesem Gesetz zu wenig konkretisiert, er bleibt auch relativ unverbindlich.

Nun zu einer Frage, Herr Minister, die ich Ihnen schon vor Monaten gestellt habe, und zwar betreffend die Verpackungsverordnung, betreffend Ihre Verpackungsverordnung, die gegen den Plastikwahn, gegen die Plastikflut nicht greift. Diese Novelle, die heute beschlossen werden wird, wird nicht genützt, um zumindest Justierungen, Nachbesserungen und so weiter vorzu


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