Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 83

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Besonders positiv ist der Umstand, dass es ein Bundesgesetz ist, also ein Gesetz für das gesamte Bundesgebiet, und wir jetzt nicht mehr neun Bundesländergesetze zu exekutieren haben werden, sondern nur mehr eines. Denken Sie nur, wie schwierig es war, Grenzwerte für das Abwasser festzulegen! Da wurden vom Bund andere Werte vorgeschrieben als in den Ländern, und Betriebe, die bundesländerüberschreitend waren, haben überhaupt verschiedene Werte befolgen müssen.

Es war auch sehr viel – ich möchte es einmal provozierend sagen – nicht Ausgegorenes in dem alten Gesetzeswerk enthalten. Es wurden Grenzwerte beim Abwasser festgelegt, die eigentlich durch die analytischen Gegebenheiten, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, vorgegeben waren. So ist es zum Beispiel verboten, dass im Abwasser mehr als 0,5 mg Kupfer pro Liter enthalten ist. Der Wein darf in Niederösterreich 2 mg Kupfer haben. Ich darf alle nur auffordern, den Wein ja nicht wegzuschütten und zum Wohl der Wirtschaft in unseren Weinbaugebieten den Wein zu trinken. Dagegen werden vielleicht die Ärzte Einspruch erheben, aber jedenfalls kommen sie nicht mit dem Abfallwirtschaftsgesetz in Konflikt, wenn sie solchen Wein wegschütten.

Das neue Gesetz ist sicher ein gutes Gesetz, das die Funktionen der Sammler und Behandler von Abfall regelt. Eine Ressourcenschonung ist damit auch verbunden. Innerbetrieblich anfallende wiederverwertbare Stoffe stellen jetzt nicht unbedingt mehr Abfall dar. Es hat da obskure Dinge gegeben, nämlich dass in Stahlfirmen und Walzwerken Verpackungsmaterial – dort sind Stahlbänder, die die Zargen zusammenbinden – als Abfall angesehen wurde. Das durfte nicht zum Schrott gegeben werden, denn das war definitionsgemäß Abfall. Letztlich ist es wahrscheinlich genauso wieder in einen Stahlofen gekommen wie das andere, aber es musste anders deklariert werden und war vor allem auch mit Kosten verbunden.

Herr Schennach beklagte den Wegfall der Anrainerrechte. Ich glaube, dass dieses Manko doch weitestgehend durch die Einbeziehung des Umweltanwaltes ausgeglichen wurde. Wir wissen, dass bei den Verfahren, bei denen nur die Anrainer selbst vertreten sind, also ohne Anwalt kommen, mehr die Emotionen zum Tragen kommen als der Inhalt. Ich glaube, dass dann, wenn ein Umweltanwalt seine Funktion wirklich seiner Verpflichtung gemäß ausübt, etwas Gutes dabei herauskommen wird. Das ist meiner Meinung nach in diesem Gesetz gut geregelt.

Wir sind jetzt eine Handy-Generation oder eine Handy-Gesellschaft geworden. Wer hätte vor 15 Jahren noch gedacht, dass jeder einmal mit solch einer "Gurke" herumlaufen wird? Das heißt aber, dass zirka acht Millionen Batterien im Umlauf sind. Es ist auch eine höhere Zahl bekannt.

Meine Damen und Herren! Nicht zu vergessen ist, dass es eine Batterieverordnung gibt, die natürlich weiterhin in Kraft bleibt. Es gibt eine Elektronikgeräteverordnung, die natürlich weiterhin in Kraft bleibt. Des Weiteren in Ausarbeitung ist eine EU-Elektrogeräte-Richtlinie, die vieles noch besser regeln wird.

Das elektronische Datenmanagement im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes ist, so glaube ich, ein weiterer Meilenstein, sodass wir insgesamt sagen können: Wir werden einem guten Gesetz zustimmen, weil es uns ein großes Stück weiterbringen wird. Die nächste Novellierung wird uns sicher wieder ein großes Stück weiterbringen, und wir werden hoffentlich dabei nie zum Stillstand kommen beziehungsweise nie damit aufhören, das Abfallwirtschaftsgesetz zu novellieren, denn das würde bedeuten, dass auch unsere Industrie stillsteht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.51

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anna Höllerer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

13.51

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin und Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Hause! Diese umfangreiche Neufassung des Abfallwirtschaftsgesetzes wird dazu beitra


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