Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 84

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gen, dass die Abfallvermeidung und die Abfallverwertung gestärkt werden, und damit wird selbstverständlich auch dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprochen.

Der genaue Inhalt dieser Novelle wurde von meinen Vorrednern bereits geschildert. Ich möchte hier nur noch etwas aufzeigen, was gerade für meinen Betrieb von großer Wichtigkeit ist.

Es kommt mit dieser Neufassung des Abfallwirtschaftgesetzes zu einer wesentlichen behördlichen Beschleunigung durch die Einführung eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte Kleinanlagen oder Anlagenänderungen. Die große Änderung, die letztendlich ausschlaggebend dafür ist, dass ich hier auch einige Kritik anbringe, betrifft die Dokumentation der gefährlichen Abfälle mittels Begleitschein. Bisher musste die Meldung schriftlich erfolgen, in Hinkunft wird die Erfüllung dieser Meldepflicht einer elektronischen Erfassung unterworfen, und diese Datenerfassung stellt sich bei den Deponien als besonders schwierig und aufwendig dar.

Auch in meinem Betrieb, in dem in einem kleineren Umfang Verpackungsabfälle gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden, besteht bereits Meldepflicht und Erfassungspflicht. Wir sammeln zirka 20 Tonnen Glasabfall im Jahr und verbringen ihn weiter an ein Glaswerk. Das funktionierte bisher sehr gut. Ich möchte Ihnen anhand eines praktischen Beispiels erklären, wie das jetzt gehandhabt wird. Es ist eine schriftliche Festhaltung in Form von Wiegezetteln und Checklisten erforderlich. Es wird genau bestimmt, wie eine Sammlung und eine Ablieferung stattfinden müssen. Der Abfall muss von bestem Grundmaterial sein.

Wir haben in unserem Betrieb eine Kleinsammelstelle eingerichtet, weil es erstens in den öffentlich zugänglichen Sammelstellen äußerst schwierig war, größere Glasmengen zu entsorgen, da die Einwurföffnungen sehr klein sind, und weil wir zweitens bei einem Besuch eines Glaswerkes festgestellt haben, dass bei den öffentlichen Containern eine große Verunreinigung mit anderem Müll passiert, der in mühsamer Arbeit, in händischer Arbeit aus dem Rohmaterial entfernt werden muss. Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen, eine eigene Sammelstelle einzurichten, die zwar nicht öffentlich zugänglich ist, die wir aber für unsere Kunden und Bekannten gerne zur Verfügung stellen, da es uns sehr wichtig ist, dass wir diese Glasscherben in reinster Qualität sammeln und auch wieder so an das Glaswerk weitergeben können.

Um diese Scherben dann abliefern zu können, wird eine Liste erstellt, auf welcher genau festgehalten ist, von welchem Betrieb – Betriebsnummer und Kennzeichen des LKWs sind anzugeben – das Glasmaterial angeliefert wird. Es ist dann anhand einer Checkliste vorzugehen, auf welcher die erste Frage, die sich auf die Kontrolle bezieht, lautet: Wie sauber ist eigentlich der LKW, der das Material anliefert? Gibt es da Verunreinigungen an Stoßstange, an den Reifen, am Fahrgestell, an der Abwurfkante der Ladebordwand? – Wenn das der Fall ist, dann kann man das Material nicht abladen, sondern muss es wieder mitnehmen.

Diese Checkliste enthält weiters Fragen hinsichtlich der Scherbenqualität und hinsichtlich einer eventuellen Verunreinigung der Scherben. An der Abladestelle wird noch einmal kontrolliert, wie sich die Abwurfkante nach dem Öffnen der Ladeluke präsentiert, ob es tatsächlich keine Verunreinigung gibt. Ob die Container, in welchen die Glasscherben transportiert werden, in einem sauberen Zustand sind, wird noch nach der Entleerung der Container geprüft und kontrolliert.

So stellt sich heute die Vorgangsweise bei der Anlieferung eines Recycling-Materials an ein Glaswerk dar. Entspricht man diesen Bedingungen nicht, die da gestellt werden, so hat man das Material unverzüglich wieder mitzunehmen und öffentlich zu entsorgen. Es ist möglich, es im Glaswerk abzugeben.

Man ist angehalten, beste Qualität im Sinne einer umfassenden Abfallwirtschaft an das Glaswerk, das das Grundmaterial weiter verarbeitet, zu liefern.

Ich wollte das hier aufzeigen, damit Sie einmal hören, wie praktikabel die Anwendung dieses Abfallwirtschaftsgesetzes bisher war und natürlich auch in Zukunft sein wird. Das wird auch noch weiter ausgebaut werden, auch wenn es momentan eine Diskussion bezüglich der neuen Datenerfassung gibt.


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