Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 85

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Für mich bedeutet dieses Gesetz, dass Österreich eine maßgebliche Stellung bei der Mülltrennung und bei der Wiederverwertung einnimmt. Österreich nimmt im Abfallwirtschaftsbereich eine Spitzenposition innerhalb der Europäischen Union ein.

Unser Ziel muss es sein, noch bessere Bedingungen für alle Abfallsammler, für alle Abfallverwerter und für jeden Haushalt, der Abfall produziert, zu schaffen. Dabei muss selbstverständlich das Augenmerk immer auf die Abfallvermeidung gerichtet sein.

Wir haben es hier mit einem Abfallwirtschaftsgesetz zu tun, das die hohen Standards der österreichischen Umweltgesetze enthält und das die Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Diese Gesetzesnovelle bringt auch Erleichterungen für Klein- und Kleinstbetreiber von Anlagen mit sich.

Das ist ein wirklich wichtiges Umweltgesetz, dem auch Sie, Herr Schennach, unbedingt die Zustimmung geben sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer. – Bitte, Herr Minister.

13.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innerlich hat Kollege Schennach seine Zustimmung ohnehin gegeben, das ist in seiner Rede durchgeklungen. Vielleicht überlegt er sich in den nächsten paar Minuten, auch noch den Schritt vom Hirn bis zur Hand zu machen. (Bundesrat Dr. Aspöck: Darf er nicht, sonst geht ihm der Pilz an den Kragen!)

Mit dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz, meine Damen und Herren, haben wir auf die Notwendigkeit der Entwicklung der letzten zehn Jahre reagiert. Es ist nach wie vor ein Gesetz, das die Ziele Vermeiden, Verwerten und verantwortlich Entsorgen in den Mittelpunkt stellt. Es ist ein Gesetz, das nun auf die Herausforderungen der Strategie der nachhaltigen Entwicklung reagiert, etwa auf die Notwendigkeiten, die sich auf Grund des Klimaschutzes ergeben, und vor allem auch auf die Notwendigkeiten, die sich aus dem Zieldatum 2004 ergeben, das, wie Sie wissen, für die österreichische Abfallwirtschaft ein Schlüsseljahr ist.

Frau Bundesrätin Höllerer hat darauf hingewiesen, dass wir Weltmeister im Sammeln von Abfall sind, und ich danke der österreichischen Bevölkerung, den Menschen in Österreich, dass sie diese Arbeit machen, dass sie diese Last auf sich nehmen.

Wir haben mit diesem neuen Gesetz dem Prinzip der Verwaltungsvereinfachung, der Rechtsbereinigung Rechnung getragen. Wir haben ein für die Wirtschaft sinnvolleres Gesetz, weil es die Wirtschaft nun nicht mehr mit neun respektive zehn Abfallrechten zu tun hat, sondern mit einem rechtsharmonisierten Bereich. Ich danke auch den Ländern für die Bereitschaft, diesen sinnvollen Schritt zu tun.

Die Verfahrenskonzentration ist ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes. Bisher war die Frage, die Bundesrat Weiss im Zusammenhang mit der Verfahrenskonzentration aufgeworfen hat, kein Thema auf Landesebene. Wir werden aber diese Fragestellung dahin gehend prüfen, inwieweit hier tatsächlich ein Problem besteht beziehungsweise allenfalls auch Lösungen gefunden werden können.

Was die Frage des elektronischen Datenmanagements betrifft, so kann ich sagen, wir haben dieses massiv verbessert. Ich nehme auch gerne die Anregung auf – das ist auch mein Ziel –, mit den Datenregistern der Gewerbebehörde eine bessere Abgleichung zustande zu bringen.

Eine Anmerkung zur Frage der Verfahrensbeschleunigung, meine Damen und Herren, weil sowohl Kollege Schennach als auch Bundesräte der Sozialdemokratischen Partei die Fragen der Nachbarschaftsrechte angesprochen haben: Wenn wir den Weg vereinfachter Verfahren gehen, dann ist logischerweise damit verbunden, dass es auch zu einer Änderung im Bereich der Nachbarschaftsrechte kommt. Das ist dem vereinfachten Verfahren systemimmanent. Daher


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