Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 153

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liche Beschäftigungsgruppen sind von diesem Gesetz nicht erfasst und in diesem nicht inkludiert.

Ein zweiter Punkt, bei dem wir wesentliche Mängel erkennen, betrifft die Informationspflicht. Diese ist hier ebenfalls nicht ausreichend geregelt. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie sich das persönlich vorstellen können, aber da Sie Mandatare und Vertreter des Volkes sind, also auch der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer, werden Sie auch mit vielen diskutieren und schon oft die Gelegenheit gehabt haben, zu hören, welche Ängste die Menschen haben, wenn es zu einer Betriebsveräußerung gekommen ist. Deshalb betrachten wir es als einen wichtigen Punkt, dass die Menschen in solchen Situationen ausreichend informiert werden.

In Betrieben, in denen es Betriebsrätinnen und Betriebsräte gibt, wird sehr viel von den Ängsten abgefedert, weil dort ein besserer Zugang des Betriebsrats zum Betriebsinhaber gegeben und mehr Informationsfluss vorhanden ist und weil das natürlich auch an die Belegschaft weitergegeben wird. Aber dort, wo es das nicht gibt, ist es unabdingbar, dass eine direkte Information – und zwar eine schriftliche, verpflichtende Information – an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt, sowohl des Verkäufers als auch des Käufers, damit die Betroffenen rechtzeitig die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer künftigen Änderung erkennen können. Es geht schließlich und endlich um die Existenz der Menschen, und sie haben berechtigte Ängste.

Ein weiterer Punkt, in dem wir eine Problematik erkennen, ist die nicht vorhandene Möglichkeit des Durchgriffsrechts auf die Konzernmutter. Das heißt, wenn Tochtergesellschaften – das kommt nicht allzu selten vor, wir haben leider diese Erfahrungen – finanziell ausgeräumt und dadurch teilweise in den Konkurs getrieben werden, dann haben die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, auf die jeweilige Konzernmutter zurückzugreifen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen, sondern sie verlieren diese. Das wäre ebenfalls ein Punkt, den man noch verbessern müsste.

Ein weiterer Punkt, der auch in eine ähnliche Richtung geht, ist folgender: Wenn ein Betrieb veräußert wird und schon zum Zeitpunkt der Veräußerung bekannt ist, dass die Bonität des Käufers schlechter als die des Verkäufers ist, hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, das Dienstverhältnis zu kündigen und mit seinen Ansprüchen auszutreten. Das heißt, er ist praktisch in diesem System gefesselt und muss trotz rechtzeitigen Erkennens der nicht vorhandenen Bonität des Käufers sozusagen mitgehen.

Frau Staatssekretärin! Es wäre uns besonders wichtig, auch in diesen Punkten Verbesserungen zu erreichen.

Herr Bundesrat Ager hat gesagt, es sei ein Vorteil, wenn Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerium in einem Ministerium vereint sind. So, wie es jetzt der Fall ist, kann ich diesen Vorteil nicht erkennen. Einen Vorteil werde ich erst dann erkennen, wenn es wirklich Ausgewogenheit gibt. Ich bin nicht dafür, dass alles zu Lasten der Wirtschaft gehen soll, aber es kann auch nicht so, dass gerade das schwächere Glied in der Kette von Beschäftigungsverhältnissen auch noch der Draufzahler ist. Deshalb würde ich bitten – es gab dazu auch im Nationalrat einen Entschließungsantrag und einen Abänderungsantrag –, dass man diese Dinge noch repariert.

Herr Bundesrat Bieringer – er ist jetzt leider nicht im Saal – hat in seinem Debattenbeitrag vorweg die hervorragende, souveräne Leistung der Regierung dokumentiert. Ich denke mir, wenn die Regierung wirklich hervorragende Arbeit leistet, dann muss es ein geringer Aufwand sein, diese Punkte, die ich jetzt aufgezeigt habe, noch zu reparieren. Das wäre dann wirklich zur vollsten Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der zweite Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist das Betriebspensionsgesetz. Auch hiezu werden wir unsere Zustimmung geben, weil wir darin ebenfalls sehr viele positive Punkte erkennen können. Ich möchte nur auch wiederum auf einen Punkt hinweisen, bei dem wir eine


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