Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 156

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15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit (749 und 1026/NR sowie 6593/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit (750 und 1027/NR sowie 6594/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung. – Ich bitte, im Saal zu bleiben. Wir haben keine Wortmeldungen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. – Danke.

Wir gelangen also zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit.

Die Berichterstattung über die Punkte 15 und 16 hat in Vertretung von Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk Herr Bundesrat Wolfinger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage vom 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .


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