Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 179

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

20.59

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir heute schon einige kontroversielle Themen zu behandeln hatten, kommen wir nunmehr mit dem E-Geldgesetz zu einer Materie, die den Nationalrat einstimmig passiert hat. Dies war nicht nur deshalb so, weil es eine sehr überlegte Regierungsvorlage ist, die EU-Recht in nationales Recht umsetzt und mit welcher daran gegangen wird, die Rahmenbedingungen für die Arbeit mit E-Geld zu schaffen, vor allem aber die Emission und die Aufsicht über die Institute zu regeln, sondern auch deshalb, weil es einen gemeinsamen Abänderungsantrag aller vier im Nationalrat vertretenen Fraktionen mit dem Ziel und der Orientierung gegeben hat, das Know-how, die Ressourcen, den Erfahrungsschatz und das ganze Repertoire der Oesterreichischen Nationalbank für die Ziele der Bankenaufsicht einzusetzen, zur Realisierung und Wahrnehmung der Prüfkompetenz, vor allem im Hinblick auf Markt- und Kreditrisken, die durch die emittierenden Institute eingegangen werden oder die sich im Rahmen der Emissionen darstellen.

In diesem Zusammenhang ist auch eine Abänderung beziehungsweise Erweiterung des Bankwesengesetzes erfolgt und ist die Finanzmarktaufsicht klar geregelt worden. Für diese Maßnahme schießt der Bund bisher schon per anno 3,5 Millionen Euro der Finanzmarktaufsicht zu, und somit entstehen für diese von der Finanzmarktaufsicht wahrzunehmenden Aufgaben keine neuen Kosten. Insofern ist dies eine gesetzliche Regelung, die kostenneutral und daher sehr positiv und steuerschonend ist. Die von der Finanzmarktaufsicht wahrzunehmenden Belange betreffen die Konzessionserteilung, die Ausübung der Aufsicht und auch die Einrichtung und Befassung als Verwaltungsstrafbehörde.

Über die Ziele dieser Regelung ist eingangs schon gesagt worden, dass es – wie auch schon aus dem Titel dieses Gesetzes ersichtlich – in erster Linie darum geht, die rasche Entwicklung des elektronischen Handels zu gewährleisten und in einem gemeinschaftlichen Rahmen für die E-Commerce-treibenden und mit E-Geld wirtschaftenden Institute gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Natürlich soll auch die technologische Innovation nicht behindert und den Erfordernissen des Marktes Rechnung getragen werden.

Weiters ist es ein Ziel, als Ersatz für Münzen und Banknoten auf Chipkarten beziehungsweise in Computern gespeichertes elektronisches Geld dem Markt zuzuführen und damit die Zahlungsgeschwindigkeit zu erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist in der Tatsache zu sehen, dass die Kreditinstitute, die ohnehin derzeit schon den verschärften Bedingungen hinsichtlich Aufsicht unterworfen sind, mit jenen Instituten gleichgestellt werden, die nur E-Geld emittieren und derzeit noch nicht in dieses strenge Reglement eingebunden sind. Es gilt, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den reinen E-Geld-Kreditinstituten und den Banken im weiteren Sinne zu schaffen.

Ausdrücklich möchte ich noch darauf hinweisen, dass damit natürlich auch die Einbeziehung in die strengen Geldwäscherichtlinien verbunden ist. Auch dies ist zu beachten. – Insgesamt ist dies eine gute, sehr zukunftsorientierte und innovative Regelung, die den positiven Weg dieser Regierung in wirtschaftlichen Angelegenheiten fortsetzt, und somit darf ich auch namens meiner Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

21.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.


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