Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 180

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21.05

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dass das vorliegende Gesetz insbesondere betreffend die Finanzmarktaufsicht im Nationalrat mit Verfassungsbestimmung verabschiedet werden konnte, ist ein weiterer Ausdruck der Unhaltbarkeit der Theorie einer Fundamentalopposition der SPÖ. Es sei darauf hingewiesen, dass dies gerade im Wirtschaftsbereich nicht der erste Fall unserer Zustimmung zu einer Verfassungsbestimmung ist. Dies ist sicherlich auch ein Erfolg des politischen Aufeinanderzugehens, wenngleich doch nicht ganz in Vergessenheit geraten sollte, dass dieses Aufeinanderzugehen von Regierungsseite in Wirklichkeit erst durch das Erkenntnis des VfGH zu Teilen der Bundeswertpapieraufsicht induziert wurde.

Unbestritten ist, dass eine funktionierende Finanzmarktaufsicht, und zwar unabhängig von ihrer technischen Konstruktion, ein nicht unwesentlicher Faktor der Attraktivität eines Finanzplatzes ist, und unbestritten ist wohl auch, dass der Finanzplatz Wien beziehungsweise der Finanzplatz Österreich Maßnahmen zur Steigerung seiner internationalen Attraktivität in Wirklichkeit gut gebrauchen kann.

Ich glaube, die Zielsetzung der Finanzmarktaufsicht hat sich gegenüber dem im Sommer des vergangenen Jahres beschlossenen Gesetz nicht geändert. Was uns damals getrennt hat, war die organisatorische Umsetzungsphilosophie, weil nach unserer Ansicht damals die Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank noch zu gering war.

Ich glaube, historisch gesehen sind die Tränen, die mancher zumindest bildlich darüber vergossen hat, dass wir vor einem Dreivierteljahr nicht zugestimmt haben und daher keine weisungsungebundene Behörde gebildet werden konnte, doch etwas merkwürdig, denn es war gerade die ÖVP – und allen voran Abgeordneter Stummvoll -, die etwa noch 1998 dem von uns unterbreiteten Vorschlag einer derartigen weisungsungebundenen FMA nicht zustimmen wollte. Das Argument war damals, man wolle grundsätzlich – also nicht speziell einen Minister, sondern grundsätzlich – den Finanzminister nicht aus seiner diesbezüglichen Verantwortung entlassen. Diese Auffassung scheint sich offensichtlich mittlerweile geändert zu haben.

Es ist schon betont worden, dass gerade die nunmehr vorgesehene stärkere Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank und das Know-how der Oesterreichischen Nationalbank der Finanzmarktaufsicht sicherlich zu Gute kommen werden. Vorortprüfungen der Markt- und Kreditrisiken bei Kreditinstituten werden nunmehr durch jene Institution erfolgen, die hiefür die größte Erfahrung, die größte Kompetenz und wohl auch die größte internationale Reputation besitzt, etwas, womit auch im Zusammenhang mit der EZB argumentiert wurde.

In diesem Lichte ist auch die Ausschussbemerkung zu Finanzkonglomeraten zu sehen, die in Hinkunft stark an Bedeutung gewinnen könnten. Die OeNB verfügt eben über die organisatorischen wie auch personellen Grundstrukturen für die Bankenaufsicht, da sie seit Jahrzehnten in diesem Bereich etwa durch die Erstellung und Analyse der Bankenstatistiken, die Analyse der Revisionsberichte, der Vorortprüfungen oder auch der Risikomodellprüfungen vertreten ist.

Die nunmehrige Konstruktion wird sowohl der Stabilität des Finanzplatzes Wien beziehungsweise Österreich zu Gute kommen als auch den Sparer- und Gläubigerinteressen. Weiters wird die Effizienz der FMA erhöht, und es kommt zur besseren Nutzung von Synergien auch im Sinne einer größtmöglichen Kosteneffizienz. Kollege Ledolter hat darauf schon hingewiesen.

Als ein Teil des Eurosystems muss Österreich gerade auch in diesem Bereich internationalen Standards genügen. Ich verweise etwa nur auf die Artikel-IV-Konsultationen des IWF vom Juli 2000.

Der nunmehrige rechtliche Rahmen wird auch zu einer Beschleunigung aufsichtsrechtlicher Vollzugsmaßnahmen führen und deren Durchsetzbarkeit letztlich auch erhöhen. Globale Finanzmärkte erfordern eine kontinuierliche Verbesserung und ständige Weiterentwicklung von Aufsichtsbehörden, um zumindest ein gewisses Maß an Wettbewerbsneutralität im Finanzsektor zu gewährleisten. Endgültig wird das sicherlich nicht erreichbar sein.


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