Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 181

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Es sollte aber, so glaube ich, doch zumindest am Rande festgehalten werden, dass es zur Erreichung dieser genannten Ziele verschiedene technische Möglichkeiten gibt und dabei der Weg der Allfinanzaufsicht – der etwa in Großbritannien nach großen Bankeninsolvenzen meiner Meinung nach nicht besonders erfolgreich beschritten wurde, wie die Empirie zeigt –, nicht das internationale gängige Modell darstellt. Auch gibt es dazu noch nicht allzu lange spezifische Erfahrungswerte. Die gängige Aufsichtspraxis beruht in Europa und in den USA hingegen auf einer Verstärkung der nationalen und international bestehenden einzelnen Aufsichtsbehörden sowie dem Ausbau der Konsolidierungsvorschriften.

In mehr als zwei Drittel der Euroländer liegen die Kompetenzen der Bankenaufsicht bei der Zentralbank, und zwar ausschließlich bei der Zentralbank, da das Ziel der Systemstabilität genaue und detaillierte Kenntnisse der Bankenstruktur erfordert, und letztlich ist es ja die Notenbank, die im Fall von Systemkrisen als letzte Refinanzierungsquelle zur Verfügung stehen muss. – Ich glaube, eine effiziente FMA ist also auch im Hinblick auf einen Spillover von Systemkrisen auf den realen Wirtschaftsbereich von großer Bedeutung. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte wie Kollege Ledolter ganz kurz auch das E-Geld-Gesetz erwähnen, das man hier nicht vergessen sollte, weil gerade auch der Erfolg der Euro-Umstellung gezeigt hat, dass lieb gewordene Zahlungsmittel wie zum Beispiel der Euroscheck wegfallen und durch neue Zahlungsformen – eben im Bereich des so genannten elektronischen Geldes – substituiert werden. Es ist hier ebenfalls wichtig, dass Regelungen im Interesse der Wirtschaft und der Konsumenten getroffen werden. Auch aus diesem Grund wird meine Fraktion die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. Ich erteile ihm das Wort.

21.10

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ledolter hat ausführlich über den Inhalt dieses Gesetzes Auskunft gegeben. Es war fast eine Vorlesung. Du hast eigentlich alles gesagt, was darüber vom Inhalt her zu sagen ist.

Es war natürlich zu erwarten, dass Kollege Hoscher darauf eingeht, dass es Änderungen gegeben hat. Er ist daher noch einmal auf die längst abgehandelte Debatte mit Herrn Abgeordneten Stummvoll im Nationalrat eingegangen. Dankenswerterweise hast du noch einen neuen Aspekt gebracht; das war für mich sehr interessant, so weit habe ich mich gar nicht hineingekniet. Dein internationaler Überblick von China bis Amerika war höchst spannend.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es gibt für mich eigentlich nichts Neues mehr dazu zu sagen, sondern es ist lediglich darauf hinzuweisen, dass frühere Divergenzen über das Wie ausgeräumt werden konnten, dass es jetzt eine unabhängige Aufsichtsbehörde gibt und dass das vorliegende Gesetz eines der wenigen Beispiele ist, die zeigen, dass der wesentlichste Punkt der Demokratie, das miteinander Reden, auch zu sehr positiven Ergebnissen – hier zu einer sehr positiven Reform – führen kann.

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht der parteipolitische Hickhack und die Verdienstlichkeit um den einen oder anderen Beistrich angesagt, sondern die gemeinsame Freude über die gelungene Reform. Meine Fraktion wird diesem Vorschlag selbstverständlich auch zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Hoscher das Wort. Ich mache auf die Redezeitbeschränkung aufmerksam. – Bitte.

21.12

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Die Redezeit werde ich nicht ganz ausschöpfen. – Ich danke dir für die netten Worte, die du gesprochen hast.


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