Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 187

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die sich jetzt nicht mehr mit Wohnbauförderung, sondern mit Wohnbauforschung, mit Wohnbaukoordinierung und internationalen Kontakten der Wohnbauförderung befassen.

So etwas steht hier offenbar auch an. Ich denke, es wird notwendig sein, sehr genau zu beobachten, welcher Einsparungseffekt betreffend die Planstellen im Bundesministerium tatsächlich umgesetzt wird. Es wird auch Aufgabe unserer parlamentarischen Kontrollfunktion sein, darauf zu achten, dass dieser vom Finanzministerium als wichtiger Teil der Verhandlungen angesehene Einsparungseffekt nicht vom anderen beteiligten Minister wieder zunichte gemacht wird.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf einen besonders unverständlichen Umstand hinweisen. Das Bauproduktewesen ist bei uns im Wesentlichen Landessache und wird inzwischen auch gut koordiniert. Es hat hier berechtigte Kritik gegeben. Die Länder haben darauf mit einer Vereinbarung und einem gemeinsamen Prüfungsinstitut geantwortet, dem Institut für Bautechnik. Der Bund hat in diesem Bereich, nämlich hinsichtlich der Materialien, die bei Bundesbauten – Autobahnen, Eisenbahnen, bisher auch Bundesstraßen – verwendet werden, eine schmale Zuständigkeitsvermutung seinerseits. Es war nicht ganz unbestritten, ob sie gegeben sei. Er hat dafür ein eigenes Bundesgesetz, eigene Planstellen und dergleichen mehr geschaffen, und er hat die Einladung der Länder ausgeschlagen, sich an dem gemeinsamen Institut zu beteiligen.

Jetzt würde dieser geringe Zuständigkeitsbereich durch das Abwandern der Bundesstraßen noch weiter verkleinert werden. Was macht man daher? – Man macht eine Entschließung, es möge im Prinzip alles beim Alten bleiben. Das kann nicht Sinn der Staatsreform gewesen sein.

Der Bund lukriert noch einen zweiten Vorteil, nämlich die Überwälzung des Finanzierungsrisikos für die Bundesstraßen ab dem Jahre 2009. Die Finanzierung ist für die Länder nur für den einigermaßen überschaubaren Zeitraum bis 2008 gewährleistet. Es ist daher verständlich, dass die Länder erwarten, dass über eine längerfristige Perspektive zumindest eine 15a-Vereinbarung abgeschlossen wird.

Eine solche wäre auch aus einem zweiten Grund zweckmäßig: Der Bund schenkt mit der Bundesstraßenübertragung unter anderem zahlreiche Liegenschaften – etwa Straßengrundstücke und Liegenschaften, die für die Erhaltung notwendig sind – den Ländern. Eine Schenkung ist üblicherweise ein zweiseitiger Rechtsakt, der eine vertragliche Beziehung ausdrückt. Es braucht einen, der etwas schenkt, und einen, der etwas annimmt. Dafür braucht es eine rechtsförmliche Grundlage. Was wir hier haben, ist die Vornahme einer Zwangsschenkung an die Länder im Kleide eines Bundesgesetzes, eine einseitige Schenkung, bei der zwar politisch mehr oder weniger klargestellt ist, dass sie dem Empfänger willkommen ist – sonst hätte es ja diese Einigung nicht gegeben –, aber das ist eben eine bloß politische und keine ausreichende rechtliche Grundlage, wie dies beispielsweise eine 15a-Vereinbarung gewesen wäre.

Ich möchte gar nicht in Zweifel ziehen, dass der Bund von seiner Zuständigkeit her unter dem Titel Zivilrechtswesen ohne Eingriff in Länderzuständigkeiten berechtigt wäre, zu sagen: Ich habe hier eben mit einem einfachen Bundesgesetz Sonderprivatrecht gemacht – genauso, wie es ihm nach der Zuständigkeitsverteilung möglich wäre, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in der Weise zu ändern, dass man sagt, Schenkungen sind künftig nicht mehr annahmebedürftig.

Sowohl in diesem Beispielsfall als auch hier, da man mit einfachem Bundesgesetz offenkundig Sonderprivatrecht geschaffen hat, ist allerdings geltend zu machen, dass dies zum Sachlichkeitsgebot und zum Gleichheitsgrundsatz in einem argen Spannungsverhältnis steht. Daher wäre es auch zur Sanierung dieses unbefriedigenden verfassungsrechtlichen Zustandes zweckmäßig, der Anregung der Länder nach Abschluss einer 15a-Vereinbarung beizutreten.

Das ändert aber nichts daran, dass es sich bei dieser Übertragung der Bundesstraßen und diesem sehr komplexen Gesetzeswerk um ein großes gemeinsames Reformwerk von Bund und Ländern handelt, dem wir gerne zustimmen und das wir auch als Ansporn für möglichst viele


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