Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 186

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

21.24

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder ist ein Reformvorhaben, an dem sich zahlreiche frühere Bundesregierungen die Zähne ausgebissen hatten, ob die Zähne nun schwarz, rot oder blau gefärbt waren. (Bundesrat Dr. Aspöck: Blau, das war nur kurze Zeit!)

Es ist diesmal im Zuge einer groß angelegten Bemühung um Staatsreform und Senkung des Verwaltungsaufwandes gelungen. Darüber freuen wir uns gemeinsam mit dem Finanzminister, der dazu naturgemäß einen wichtigen Beitrag leisten musste und auch geleistet hat, und gemeinsam mit dem im letzten halben Jahr als Vorsitzender der Landeshauptmännerkonferenz tätig gewesenen Landeshauptmann Dr. Pröll, ohne dessen Durchsetzungsstärke und Argumentationskraft es bei seinen Kollegen in den anderen Ländern vermutlich nicht möglich gewesen wäre, die Interessen letztlich unter einen gemeinsamen Hut zu bringen.

Im Zuge der Bemühungen um die Senkung des Verwaltungsaufwandes war man in erster Linie bemüht, so genannte Win-Win-Projekte zu finden, das heißt Projekte, bei denen Einsparungseffekte bei allen Beteiligten zu erzielen waren und nicht nur zu Lasten eines anderen Partners zu lukrieren gewesen wären. Da ist man naturgemäß auch bei den Bundesstraßen gelandet, weil es da – das wird auch in der Begründung des Antrages deutlich – zahlreiche Doppelgleisigkeiten gegeben hat.

Wo liegen nun die Vorteile für beide Partner? – Sie liegen für die Länder auf der Hand und sind im Antrag ausführlich dokumentiert. Die Länder bekommen mehr Entscheidungsspielraum und können eigenständig Prioritäten setzen. Sie können Bauprojekte, aber auch zahlreiche Erhaltungsmaßnahmen flexibel, rasch und regional auf die tatsächlichen Bedürfnisse angestimmt selbst in die Hand nehmen. Der Vorarlberger Straßenbaureferent Gorbach hat das in die plakative Formulierung gekleidet, die Bettelfahrten seien zu Ende.

Die Vorteile für den Bund sind in dem Antrag, der dem Gesetzesbeschluss zu Grunde gelegen ist, sehr zurückhaltend beschrieben. Bei den Staatsreformverhandlungen war man davon ausgegangen, dass als Folge der Übertragung der Bundesstraßen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, also der klassischen Bundesstraßenverwaltung, 70 Planstellen eingespart werden können. Der kapitalisierte Betrag dieser Einsparung ist auch in das Gesamteinsparungsziel von 3,6 Milliarden Schilling eingeflossen.

Im Antrag findet dieser Einsparungseffekt merkwürdigerweise keine Erwähnung mehr. Das ist ungewöhnlich und ist mir aufgefallen. Inzwischen ist mir auch der Grund dafür klar geworden. Im Nationalrat wurde eine Entschließung verabschiedet, wonach der Bundesminister ersucht wird, seine Bemühungen hinsichtlich einer Koordination des Straßennetzes zwischen Bund und Ländern fortzusetzen und eine Vereinbarung darüber anzustreben. Da geht es um die Erfassung von statistischen Daten, die Angelegenheiten technischer Richtlinien, das Zulassungswesen und dergleichen mehr.

Dieser ganze Vorgang erinnert fatal an die Übertragung der Wohnbauförderung in früheren Jahren. Da ging man auch davon aus: Wenn man das, was auf Bundesebene und auf Landesebene gemischt wahrgenommen wird, an die Länder übergibt, müsste es doch möglich sein, im Bundesministerium in diesem Bereich wesentliche Einsparungen zu erzielen. – Wenn Sie die Organisationsstruktur ansehen, werden Sie feststellen, dass es noch immer Dienststellen gibt,


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