Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 185

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Kategorie. Um es plakativ zu verdeutlichen, sage ich nur beispielsweise: "Privateigentum ist Diebstahl." Spätestens jetzt muss jedem klar werden, dass doch alles eine Frage des Standpunktes ist.

Die teilweise Kritik der Sozialdemokratie erweist sich als unerfüllbar, weil nicht möglich. Wenn man davon ausgeht – ich mache jetzt einen kleinen Gedankensprung –, dass unbestimmte Begriffe notwendiger Bestandteil jeder Gesetzgebung sind, dann weiß man, dass der Ruf nach Erläuterung dieser unbestimmten Begriffe wieder nur unbestimmt ausfallen kann. – Den Rest mit vielen Beispielen erspare ich mir.

Zur tatsächlichen Berichtigung möchte ich Kollegen Hoscher nur sagen: Jeder in diesem Haus, der mich kennt, weiß, dass ich gerne zu plakativen Übertreibungen neige und daher nicht wortwörtlich China gemeint habe. Ich meine auch nicht 100 000 Arbeitsstunden, wenn ich sage, dass du dich sehr gut darauf vorbereitet hast; es waren sicher nicht mehr als zehn Stunden.

Ich möchte abschließend sagen, dass ich mich – wie schon ausgeführt – den früheren Ausführungen anschließe und dass wir dem Entwurf selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.23

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz) (599/A und 1023/NR sowie 6578 und 6603/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung: Bundesstraßen-Übertragungsgesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Kraml: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich komme zum Beschlussantrag.


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