Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Berichterstatter Alfredo Rosenmaier: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen vor. Ich nehme deshalb von der Verlesung Abstand.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird.

Da Ihnen der Bericht des Ausschusses vorliegt, nehme ich von der Verlesung ebenfalls Abstand.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, bringen.

Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen ebenfalls vor. Deshalb nehme ich wiederum von der Verlesung Abstand.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche um Einleitung der Debatte und schließlich um Ihre Abstimmung. – Danke.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. – Bitte.

21.55

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beschränke mich ganz kurz auf die Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Dem Budgetbegleitgesetz 2001 lag bekanntlich die Absicht zu Grunde, Steuerschlupflöcher zu stopfen, wenn Pensionsansprüche in Abfindungszahlungen umgewandelt werden. Betroffen davon waren allerdings nicht nur frühere ÖMV-Manager und Bankdirektoren, sondern auch die in der Schweiz und in Liechtenstein tätigen Grenzgänger, die in der Regel Tages- oder Wochenpendler sind. Sie haben daraufhin sehr vehement darauf hingewiesen, dass sie nach den Regelungen der Schweizer Pensionskassen keine Wahlmöglichkeit haben und ihre Ansprüche auch nicht, wie es durchaus sachgerecht wäre, an eine österreichische Pensionskasse übertragen können.

Interessant ist jetzt allerdings, dass im Zuge der Abfertigung-Neu ähnliche Regelungen mit einer ganz beachtlichen Steuerbegünstigung in Aussicht gestellt werden, was die Grenzgänger in ihrer Kritik selbstverständlich bestärkt. Offen ist in diesem Zusammenhang überdies die Frage, inwieweit auf diesem Gebiet die Rechtshilfe mit der Schweiz entwickelt ist und ob sie tauglich genug ist, die da bestehenden Probleme befriedigend in den Griff zu bekommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite