Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 12

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Forschungsaufträge wie die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes, die Bedarfserhebung betreffend Kinderbetreuungsangebote, Kinderkosten und Scheidungsfolgen sollen empirisch-wissenschaftlich fundierte Entscheidungen liefern.

Die Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge wird wieder eingeführt, um Familien zu entlasten, die ihren Kindern eine Zweitunterkunft zu Ausbildungszwecken finanzieren müssen. Die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten werden schrittweise in die Verkehrsverbünde einbezogen, um die Vorteile eines Verkehrsverbundes, zum Beispiel die freie Wahl der Verkehrsmittel, ein Fahrschein auch für die Schüler und Lehrlinge, endlich zu gewährleisten.

Die Schulbuchaktion und die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten sollen auf Grundlage der modernsten Informations- und Kommunikationstechnologie durchgeführt werden.

Zur Unterstützung der elterlichen Kompetenz wird der flächendeckende Ausbau von elterlichen Bildungsangeboten forciert sowie die Inanspruchnahme der Angebote durch bewusstseinsbildende Maßnahmen verstärkt.

Im Hinblick auf die zunehmende Scheidungshäufigkeit werden die Angebote zur Mediation sowie zur Eltern- und Kinderbetreuung und Kinderbegleitung im Fall von Trennung und Scheidung zu sozial angemessenen Tarifen ausgebaut und verbessert.

Bei den Familienberatungsstellen sind als neue Schwerpunktsetzung mit 2002 die Beratung von Schwangeren im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik geplant. Die vom Bundesministerium geförderten Familienberatungsstellen – es sind über 300 – werden immer öfter im Zusammenhang mit Fragen einer pränatalen Diagnostik aufgesucht. Meist geht es dabei um die Entscheidungsfindung für oder gegen eine pränatale Diagnose, eine second opinion, oder um psychologische Unterstützung während der Wartezeit auf den Befund oder um die Unterstützung bei problematischen Ergebnissen.

Im Hinblick auf die spezifische Beratungssituation bei den angeführten Problemstellungen wurde es notwendig, eine besondere Weiterbildung für FamilienberaterInnen zu diesem Thema sowie Kriterien für eine qualifizierte Beratung auszuarbeiten.

Es sollte weitere Schwerpunkte in der Beratung von Eltern mit behinderten Kindern geben. Ich glaube, dass gerade in diesem Bereich ein wichtiger Handlungsbedarf besteht, und darf hier auf das Regierungsübereinkommen verweisen. Ich strebe in jedem Bundesland die Förderung von zumindest zwei Familienberatungsstellen mit dem Schwerpunkt Beratung von Eltern mit behinderten Kindern an.

Mittelfristig sollen für diesen Schwerpunkt 10 Millionen Schilling, das sind 720 000 Euro, aufgewendet werden. Heuer wurden die Mittel für 13 geförderte Schwerpunktberatungsstellen bereits auf 376 000 Euro, das sind ehemals 5,2 Millionen Schilling, angehoben, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent entspricht.

Ich hoffe, ich habe Sie in aller Kürze über die Vorhaben informiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ist eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Welche Maßnahmen sehen Sie für den Bereich der Familienhospizkarenz vor?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Im Bereich der Familienhospizkarenz plane ich, nachdem bei sehr vielen älteren Betroffenen nach dem Verlassen des Krankenhauses, also in der Übergangsphase in die Hospizbetreuung und in die häusliche Pflege, eine höhere Einstufung des Pflegegeldes zu erwarten ist, dass in dieser Phase – wir wissen, dass die Neueinstufung für das


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