Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 16

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Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Umsetzung dieses Volksbegehrens, vor allem die verfassungsmäßige Absicherung als Grundrecht, würde über die Qualität des Sozialstaates Österreich gar nichts aussagen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich darf darauf hinweisen, dass von 15 Staaten, die in der Europäischen Union sind, bereits 13 Staaten mehr oder weniger solch eine verfassungsmäßige Absicherung haben und dass die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Grundgesetz über eine ähnliche verfassungsmäßige Absicherung verfügt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Arbeitslosenzahlen der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Österreich betrachtet, wenn man die Pensionen im europäischen Vergleich betrachtet, wenn man sehr viele Sozialindikatoren betrachtet, wenn man im Gesundheitswesen die geringen Wartezeiten für Senioren bei operativen Eingriffen im europäischen Vergleich betrachtet, so muss man sagen, es ist nicht die verfassungsmäßige Verankerung das Wichtige, sondern die tagespolitische Umsetzung dieser Ziele, und diesbezüglich sind wir in Österreich Spitze. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Konecny: Noch!)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, 1243/M.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Margarete Aburumieh, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1243/M-BR/02

Was unternehmen Sie, um dem zunehmenden Angebot von "Internet-Apotheken" – also dem Versand von Medikamenten ohne qualifizierte Beratung – entgegenzutreten?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es gibt eine Reihe von legistischen Maßnahmen, von Rechtsvorschriften, die den Internet-Versand von Arzneimitteln untersagen:

die Abgabevorschrift des Arzneimittelgesetzes, die die Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher im Wesentlichen den Apothekern vorbehält;

die Vorschrift des Rezeptpflichtgesetzes, wonach Arzneimittel, die auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährden können, wenn sie ohne ärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden, in Apotheken nur auf Grund einer ärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden dürfen;

ein explizites Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln sowohl im Arzneimittelgesetz als auch in der Gewerbeordnung – ein entsprechendes Verbot gibt es auch im Bereich des Teleshoppings für Arzneimittel im Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz –;

detaillierte Werbevorschriften im Rahmen der Laienwerbung – unter anderem ein Verbot der Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel sowie ein Verbot von Elementen, die darauf hinwirken, Arzneimittel im Versandhandel zu beziehen –;

die Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, die die Einfuhr von Arzneispezialitäten nach Österreich an eine Einfuhrbewilligung knüpfen.

Ich denke daher, dass wir in diesem Bereich einen sehr weit gespannten legistischen Rahmen haben. Es soll aber auch nicht verhehlt werden, dass wir beim derzeit liberalisierten Grenzverkehr innerhalb der Europäischen Union trotz all dieser Gesetze immer noch zur Kenntnis neh


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