Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 18

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Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich darf die Zahl wiederholen: Mit 4. April sind 5 617 Neuanträge erfolgt. (Bundesrat Mag. Hoscher: Was, so "viele"?)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Was sind die Vorteile des Kindergeldes gegenüber dem Karenzgeld, Herr Minister? (Bundesrat Konecny: Immer diese "kritischen" Fragen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich habe es schon mehrfach ausgeführt: Nachdem das Kinderbetreuungsgeld eine familienpolitische Leistung ist, ist der Kreis jener, die nunmehr anspruchsberechtigt sind, deutlich erweitert worden. Es gibt beim neuen Kinderbetreuungsgeld auch endlich die Möglichkeit, während der Kinderbetreuungszeit zwei Dinge zu machen, die beim Karenzgeld verboten waren, nämlich über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus dazuzuverdienen sowie Fort- und Weiterbildung zu betreiben.

Ich darf daran erinnern, dass man bei der alten Regelung des Karenzgeldes dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen hatte, dass das Karenzgeld entfiel, wenn man Fortbildungsmaßnahmen, etwa Meisterprüfungskurse und Ähnliches, in Anspruch nahm.

Ich bin der Ansicht, dass darüber hinaus auch zu überlegen wäre, ob man nicht wieder die österreichische Regelung einführt, dass während der Arbeitslosigkeit, die etwa bei Bauarbeitern in den Wintermonaten und auch derzeit noch immer extrem hoch ist, der Besuch von Kursen für eine höhere Qualifizierung, etwa der Polierschulen, ermöglicht wird.

Ich denke, Frau Bundesrätin, dass die wichtigsten Aspekte des Kinderbetreuungsgeldes die Fort- und Weiterbildung, die eindeutig höheren Zuverdienstgrenzen und der auf StudentInnen und andere, die ehemals ausgeschlossen waren, erweiterte Personenkreis sind.

Ich bin der Meinung, dass diese gesamte Maßnahme als familienpolitische Maßnahme, worauf auch die Europäische Union richtigerweise hingewiesen hat, sehr wichtig ist, um die Armutsfalle für weite Personenkreise in Österreich nicht mehr wirksam werden zu lassen.

Ich darf auch noch darauf aufmerksam machen, dass wir in diesem Kreis schön langsam eine Änderung der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen erfahren. Wir haben derzeit 240 000 allein erziehende Frauen und nahezu 50 000 allein erziehende Männer, das sind also fast 20 Prozent. Diese Zahlen signalisieren deutlich und klar den gesellschaftspolitischen Wandel in der Kinderbetreuung. Ich halte es daher für gut, dass ein Kinderbetreuungsgeld für beide Elternteile, für Mann und Frau, also eine anteilsmäßige Regelung, geschaffen wurde.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Johann Ledolter gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Ich möchte gerne wissen, ob dieses Kinderbetreuungsgeld Ihrer Erwartung nach auch einen Beitrag dazu leisten wird, den Geburtenrückgang in Österreich einzudämmen (Heiterkeit bei der SPÖ – Bundesrätin Schicker: Diese Frage hätte ich nicht gestellt!), der ja bedrohliche Formen annimmt und letztendlich, wenn man Trendextrapolationen folgt, durchaus zu einer Reduzierung beziehungsweise sogar zu einer Halbierung der Bevölkerung führen kann – auch wenn es die Damen und Herren der SPÖ scheinbar nicht so sehr beeindruckt (Bundesrat Thumpser: Das ist eine Zusatzfrage, keine Rede!), weil sie offensichtlich auf andere Perspektiven der Erhaltung der österreichischen Bevölkerung setzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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