Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 24

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1239/M-BR/02

Wie viele kinderlose Frauen sind von der Streichung der kostenlosen Mitversicherung betroffen?

Wie hoch ist die damit – unter Anführungszeichen – "eingesparte" Summe?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Bundesrätin! Die Zahl der Personen, die nunmehr nicht mehr von der Mitversicherung betroffen sind, beträgt nach Angaben der Krankenversicherungsträger insgesamt 19 000, und die Beiträge, die diese 19 000 Personen abführen, machen 15,4 Millionen Euro aus.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Sozialminister! Halten Sie diese Maßnahme angesichts der Tatsache, dass von den 19 000 Frauen auch solche betroffen sind, die heute 60, 70 oder 80 Jahre alt sind, sich damals nicht aussuchen konnten, ob sie Kinder haben wollen oder nicht, in ihrem Umfeld auch noch für die Tatsache, dass sie kinderlos waren, diskriminiert wurden und heute ihre Männer bitten müssen, diesen Beitrag zu leisten, für gerecht?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Bundesrätin! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Krankenversicherung – wie der Name schon sagt – um eine Versicherung handelt. Die Versicherung beruht auf dem Versicherungsprinzip, dass Leistungen, die erbracht werden, auch Einzahlungen gegenüberstehen.

Wir haben für jene, die sozial schwach sind, entsprechende Untergrenzen und Ausnahmeregelungen eingeführt. Wir haben für jene, die Leistungen an der Gesellschaft durch Pflege, die über mehr als vier Jahre für die Pflegestufe 3 und höher getätigt wurde, erbracht haben, entsprechende Ausnahmeregelungen getroffen. Wir haben für jene, die mindestens vier Jahre hindurch eigene Kinder oder auch fremde Kinder nachweislich betreut haben, entsprechende Ausnahmeregelungen geschaffen.

Ich halte das im Rahmen dieser Regelungen für eine vertretbare Maßnahme, weil ich glaube, dass die Alternative – wenn beide "ungeliebten" Maßnahmen, nämlich diese und die Ambulanzgebühren nicht gekommen wären – eine durchgehende Belastung aller Versicherten um mindestens 0,3 Prozent mehr – Monat für Monat, 14 Mal im Jahr – gewesen wäre, um die gleiche Summe für die Krankenversicherungsanstalten, die bekanntermaßen nicht gerade gut mit Geld ausgestattet sind, bereitstellen zu können. Diese Alternative wäre unsozialer und schlechter gewesen.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesrat Mag. Gudenus hat sich für eine weitere Zusatzfrage gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Wie hoch sind die Einnahmen aus der Zusatzversicherung für die Angehörigen? (Rufe bei der SPÖ: Der hat nicht aufgepasst! – Bundesrat Konecny: Der hat sich jetzt auf die Frage vorbereiten müssen!)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die Einnahmen aus der Zusatzversicherung betragen – wie ich gerade gesagt habe – 15,4 Millionen Euro.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte, Frau Bundesrätin.


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