Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 27

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Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Es gibt genügend Studien, die belegen, dass die Tatsache, dass Männer derzeit um durchschnittlich ein Drittel mehr verdienen als Frauen, überwiegend dadurch verursacht ist, dass längere Berufsunterbrechungen durch Kinderbetreuungszeiten meistens bei Frauen eintreten.

Wie erklären Sie sich die Vorstellung, dass das durch die Werbekampagne sehr hochgejubelte Kindergeld eine geeignete Maßnahme sein könnte, um die Schere des ungleichen Einkommens für gleiche Arbeit zu schließen, also den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Zukunft zu verringern?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Bundesrätin! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass im Gegensatz zum Karenzgeld, das unter den vorangegangenen Regierungen für die Kinderbetreuungszeit ausbezahlt wurde, beim Kinderbetreuungsgeld nunmehr pensionsbegründende Zeiten vorgesehen sind und dass wir zum Zweiten auch in einem entsprechenden Stufenplan 2004/05 die Zahlungen für Pensionszeiten aus dem Familienlastenausgleichsfonds an die Pensionskassen erhöhen.

Es werden sich daher für die jungen Mütter, die heute Kinderbetreuungsgeld erhalten, wenn sie in 30 oder 35 Jahren in Pension gehen, bessere Rahmenbedingungen ergeben als für die Mütter, die in der Vergangenheit Karenzgeld bezogen und damit nur Zusatzzeiten, aber keine pensionsbegründenden Zeiten erworben und daher deutlich niedrigere Pensionsansprüche haben.

Ich meine, dass sich aber auch darüber hinaus im Bereich der Fraueneinkommen sehr vieles nunmehr besser zu gestalten beginnt, weil sich innerhalb der atypischen Beschäftigungsverhältnisse und auch innerhalb der Beschäftigungsverhältnisse, die mit Teilzeitarbeit verbunden sind, der vormals überwiegende Anteil der Frauen nun in einem besseren Gleichgewicht mit jenem der Männer befindet.

Ich glaube aber nicht, dass ich diesbezüglich die Sozialpartner aus ihrer Verantwortung entlassen kann. Auch bei den entsprechenden Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 300 Kollektivverträge, die wir in Österreich haben, ist auf die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und die Auswirkungen des Kollektivvertragsabschlusses auf diesen Bereich bei manchen Berufen mehr Augenmerk zu legen, als es in der Vergangenheit geschehen ist. Damals standen die Hauptbeschäftigung und auch die Philosophie, dass man von einem Gehalt eine Familie oder seine eigene Existenz erhalten kann, im Vordergrund, und es war nicht so wie heute in der Arbeitswelt, dass sehr viele Menschen gezwungen sind, um ihren erwünschten Lebensstandard führen zu können, einer Hauptbeschäftigung und ein oder zwei Nebenbeschäftigungen nachzugehen.

Ich bin der Ansicht, dass das eine gemeinsame Frage der Bundesregierung und der Kollektivvertragspartner ist.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Aspöck gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit diesem Themenkreis erhebt sich natürlich die Frage: Wie war es denn in den letzten Regierungen, und wie ist es heute? Wie unterscheidet sich die heutige Regierungslinie von jener der alten Koalition im Lichte des mit der Hauptfrage angefragten Zieles?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Bezüglich der Regierungslinie möchte ich darauf hinweisen, dass sich diese Bundesregierung im Sozialbereich der Nachhaltigkeit verschrieben hat. Das ist für mich der wichtigste Unterschied. Das heißt, dass wir soziale Ansprüche, die wir den Menschen heute per Gesetz zubilligen, auch heute finanziell für die Zukunft absichern.


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