Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 28

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Ich habe schon in der Anfragebeantwortung an Ihre Vorrednerin darauf hingewiesen, dass wir dazu übergegangen sind, mittels fairer Regelungen Zahlungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds den Pensions- und Krankenversicherungen für die dort Versicherten zu erstatten und nicht Versicherungsregelungen im Gesetz festzuschreiben, denen keine Zahlungen pro futuro für die entsprechenden Pensionskassen gegenüberstehen.

Wir sind mit diesem Nachhaltigkeitsprinzip auch dazu übergegangen, keine gesetzlichen Regelungen im Sozialbereich mehr zu machen, die nicht allen zugänglich sind.

Ich gebe Ihnen schon Recht, dass manche meiner Maßnahmen, die Öffentlichkeit auf soziale Korrekturen aufmerksam zu machen, bei der Opposition auf Widerstand gestoßen sind. Aber ich weise Sie etwa darauf hin, dass meine Inserate zur Rückerstattung im Bereich der Invaliditätspension zum damaligen Zeitpunkt – Ende August, Anfang September 2001 – den Kreis jener, die um diese Rückerstattung angesucht haben, von 5 200 auf fast 30 000 erweitert haben. Die Maßnahme der Rückerstattung wurde nicht deswegen eingeführt, um einigen wenigen das Geld rückzuerstatten, sondern dort, wo soziale Härten aufgetreten sind, allen diese Rückerstattung zukommen zu lassen.

Auch bei der Beschäftigung waren wir erfolgreich: Die Frauenbeschäftigung hat in Österreich in der Alterskategorie zwischen 20 und 45 Jahren mit 73,8 Prozent ihren Höhepunkt in der Zweiten Republik erreicht. Wir liegen damit in der Europäischen Union bei der Frauenbeschäftigung in dieser Alterskategorie an der Spitze. – Ich sage fairerweise dazu, dass von den 15 EU-Staaten Finnland und Dänemark ihre Zahlen für diese Statistik nicht bekannt gegeben haben. Aber selbst wenn man rechnet, dass Finnland und Dänemark vor uns liegen, so ist ein dritter Platz in dieser Statistik mit Sicherheit ein guter Platz.

Ich meine daher, dass diese Bundesregierung im Sozialbereich lieber in der gesetzlichen Umsetzung stark ist und damit für den Bürger das Sozialsystem engmaschiger macht, während in der Vergangenheit gerade in der Frauenpolitik eher der Werbeeffekt in der Öffentlichkeit gestanden ist und die Umsetzung deutlich nachgehinkt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 9. Anfrage, 1241/M. – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann.

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Minister! Die Beschäftigungspolitik und ihre Forcierung – insbesondere die Frauenbeschäftigung – ist eines der nachhaltigen Ziele dieser Regierung. Meine Frage lautet daher:

1241/M-BR/02

Wie hat sich die Frauenbeschäftigung seit Antritt dieser Bundesregierung entwickelt?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die Zahl der beschäftigten Frauen ist von Februar 2000 bis Februar 2002 – also in jenen zwei Jahren, in denen diese Bundesregierung dafür zuständig war – von 1 366 500 auf 1 408 800 gestiegen. – Das ist ein Plus von 3,1 Prozent, und das bedeutet insgesamt eine Verbesserung von mehr als 42 000 weiblichen Beschäftigten.

Die Frauenbeschäftigung ist 2001 im Jahresdurchschnitt gegenüber 2000 um 25 000 Beschäftigte gestiegen, und im Jahresschnitt des darauffolgenden Jahres, also von 2001 bis jetzt, sind weitere 25 000 Beschäftigte hinzugekommen. Insgesamt sind also um 50 000 beschäftigte Frauen mehr zu verzeichnen. Ich glaube, dass wir da durchaus erfolgreich waren.

Daneben ist auch ein anderes Phänomen aufgetreten: Neben mehr beschäftigten Frauen ist zwar noch immer eine Zunahme bei der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, die aber bei den Frauen deutlich geringer ist als bei den Männern, was ein gutes Zeichen dafür ist, dass nunmehr immer mehr Frauen nach der Kinderbetreuung an den Arbeitsplatz zurückkehren, sodass


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