Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 30

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Es ist leider nicht zu übersehen, dass es noch einige wenige Betriebe gibt, die glauben, mit dem Rotstift und mit Entlassungen vor Erreichung von Abfertigungszeiten und Ähnlichem mehr, ihre Betriebsergebnisse verbessern zu können. Aber ich bin zufrieden, dass jene Betriebe, die gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bessere Chance für ihr Unternehmen sehen, von Tag zu Tag mehr werden.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! In der Frauenbeschäftigung ist uns die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Vollbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung bekannt. Ich wollte Sie fragen, wie hoch der Anteil der geringfügig Beschäftigten ist.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die genaue Zahl der geringfügig Beschäftigten ist mir jetzt nicht geläufig, aber sie liegt etwa bei 248 000. Der Anteil von Frauen und Männern bei diesen Beschäftigten hat sich vom ehemaligen Verhältnis 80 beziehungsweise 85 Prozent zu 15 Prozent nunmehr auf ein Verhältnis von knapp über 30 Prozent zu 67 Prozent Frauen verändert. Es ist also unübersehbar, dass in der österreichischen Beschäftigungssituation ein Teil der Männer Zusatzbeschäftigungen zur Stabilisierung das Einkommens nützt.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke.

Wir kommen nun zur 10. Anfrage, 1246/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Stefan Schennach, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1246/M-BR/02

Wie viel Geld wurde gesamt aus Ihrem Ressort in den Jahren 2000 und 2001 für die Förderung von Frauenprojekten verwendet?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich darf zu Ihrer Frage die Entwicklung dieser gesamten Frauenförderungen vom Jahre 1995 bis 2002 aufzeigen.

1995 hatten wir im Bundesvorschlag 45,444 Millionen; das wurde durch eine spätere Umschichtung mittels Budgetüberschreitungsgesetz um 6 Millionen erhöht.

1996 hatten wir 42 Millionen im Budget und ebenfalls eine Budgetüberschreitung in der Höhe von 6 Millionen; das waren 48 Millionen.

1997 hatten wir 44,373 Millionen und eine Budgetüberschreitung im Ausmaß von 2 Millionen, also wieder knapp über 46 Millionen.

1998 hatten wir 49,373 Millionen und eine Budgetüberschreitung in der Höhe von 12,5 Millionen, insgesamt also 61,8 Millionen.

1999 hatten wir 59,03 Millionen im Budget und eine Überschreitung im Budgetüberschreitungsgesetz im Ausmaß von 27,3 Millionen.


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