Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 31

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Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass von diesen 27,3 Millionen 18 Millionen dem Kapitel des Konsumentenschutzes und der dortigen Entwicklung entzogen und umgewidmet worden sind. Damit möchte ich Ihnen auch einmal in diesem Zusammenhang klar machen, warum im Bereich des Konsumentenschutzes und der dortigen Anstalten ein derartiger Aufholbedarf während dieser Regierung bestanden hat.

Für 2000 sind die aktuellen Zahlen 69,235 Millionen, 2001 waren es 66,910 Millionen, und im Jahre 2002 haben wir 67,426 Millionen im Budget.

Ich darf Sie aber auch darauf aufmerksam machen, dass seit 2002 eine andere Gesetzeslage im Hinblick auf die neuen Interventionszentren, die ich gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Inneres betreibe, besteht. Für diese neuen Interventionsstellen ist nunmehr eine längerfristige Absicherung auf fünf Jahre und damit eine budgetäre Übertragung der ehemaligen Förderungen in den Bereich der Sachleistungen möglich geworden, was auch für die Betroffenen innerhalb der Kriseninterventionsstellen mehr Arbeitsplatzsicherheit bedeutet und zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren die Sorge wegnimmt, wie es denn im laufenden Förderungsjahr weitergehen wird. Ich darf Ihnen daher auch für diesen Bereich die Zahlen nachreichen, um einen Gesamtvergleich zu ermöglichen.

Wir hatten hierbei – nunmehr in Euro – im Jahre 2000 3,8 Millionen Euro Förderungen und 1,2 Millionen Euro Aufwendungen. Die Gesamtsumme betrug 5,031 Millionen Euro.

2001 hatten wir Förderungen in der Höhe von 3,830 Millionen Euro und Aufwendungen in der Höhe von 1,033 Millionen Euro, also insgesamt ebenfalls 4,683 Millionen Euro.

2002 haben wir im Budget, wie ausgeführt, 3 Millionen Euro Förderungen und 1,9 Millionen Euro Aufwendungen, was insgesamt ein Gesamtvolumen in der Höhe von 4,9 Millionen Euro ausmacht.

Ich glaube daher, dass in Zeiten, in denen die Einsparungsziele und die Bindungsziele des Finanzministers mit 3 Prozent gegeben sind, diese Zahlen für mich als Frauenminister durchaus beruhigend sind. Ich bin zufrieden, dass ich das Förderungsniveau auf gewohnter Höhe, wenn ich die Jahre 1995 bis 1997 einschließlich der damaligen Budgetüberschreitungsgesetze betrachte, ja sogar auf deutlich besserem Niveau stabilisieren konnte.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Minister! Sie werden sicher mit mir übereinstimmen, dass diese Förderungen für Frauenprojekte vor allem oder ausschließlich in unabhängige Frauenprojekte fließen sollen. Insofern verwundert es, dass erstmals in den Jahren 2000 und 2001 ein Verein Freiheitliches Frauenhilfswerk in Tirol, offensichtlich ein Parteiverein, unter diesen Förderungsprojekten aufscheint.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich darf Sie darauf aufmerksam machen – das ist Ihnen vielleicht entgangen –, dass es bei diesen Förderungen zwar nach den Definitionen unabhängige Vereine gibt, aber dass es etwa in Oberösterreich Frauenvereine gegeben hat, bei denen ein Mitglied dieses Bundesrates Präsidentin und die damalige Frauenministerin Stellvertreterin war. Dieser Verein ist an das damalige Bundesministerium der Frau Kollegin Prammer herangetreten, und Kollegin Prammer ist dann in mehreren Fällen als Förderungsgeberin aufgeschienen.

Ich halte nichts davon, dass man unabhängige Konstruktionen macht, die dann parteipolitisch besetzt sind. Da ist es mir noch lieber, es gibt ordnungsgemäße Vereine, die eine ordnungsgemäße Arbeit im Hinblick auf Frauenarbeit leisten.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, auch wenn im Namen das Wort "freiheitlich" enthalten ist, ist es kein Parteiverein, sondern ein Verein, der sich den freiheitlichen Zielen verantwortlich


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