Meine Vorrednerin hat sich sehr ausführlich mit der Möglichkeit der Gründung von Wohnungseigentum beschäftigt. Auch ich halte das für etwas ganz etwas Wichtiges und etwas sehr Positives. Ich glaube, dass es gar nicht so leicht war, vor allem in konservativen Kreisen, sich gegenüber der Kirche durchzusetzen und zu sagen: Ja, wir stehen dazu, dass heute auch homosexuelle Lebensgemeinschaften oder, wie es so schön heißt, Lebensabschnittspartner, die immer mehr werden, gemeinsam Wohnungen kaufen können.
Ich halte es auch für sehr gut und sehr wichtig, und es ist auch für mich privat gesehen erfreulich, dass meine Kinder meine Wohnung jetzt zu gleichen Teilen übernehmen können. Auch das ist eine gute Sache, und das soll man auch laut und deutlich sagen. Dieses Gesetz beinhaltet, wie ich bereits sagte, auch etliche positive Punkte. Auch meine Vorredner haben das gesagt, und wir stehen dazu. Bedauerlich ist aber, dass 36 Stunden vor der Debatte im Ausschuss der Abänderungsantrag kam. Herr Minister! Sie haben gesagt, es sei allen Fraktionen diese Information zugegangen. Das ist schon richtig, nur hat man natürlich damit wieder erreicht, dass eine ordentliche Begutachtung von Fachleuten, die es in allen Bereichen gibt, umgangen wurde, weil eine solche zeitlich gar nicht mehr möglich war. Und das kritisieren wir, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )
Ich unterstelle schon wieder etwas: Ich unterstelle Ihnen, Herr Minister, dass nicht Sie es waren, der auf diese Punkte ein so starkes Gewicht gelegt hat. Ich glaube eher, dass sich da eine Lobby – und da meine ich nicht Herrn Prinzhorn mit seinen paar Häusern; er richtet es sich ohnehin so, wie es für ihn am besten ist –, eine Lobby von Eigentümern, von Hauseigentümern sehr stark gemacht hat. Im Grunde genommen war das ein Kniefall vor der ÖVP.
Woran lag es denn, dass es so kurzfristig zu grundlegenden Änderungen gekommen ist, meine Damen und Herren? – Gerade bei solch komplexen Gesetzen betreffend Mietrecht, Wohnungseigentum und Genossenschaftswohnungen müsste man im Hinblick darauf, dass davon so viele Menschen betroffen sind – und wir dürfen nie vergessen, dass es da um Menschen geht! –, vor allem auch die Mietrechtsschützer zu Wort kommen lassen, sie zumindest anhören. Aber das ist wieder einmal nicht der Fall gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sie haben schon in etlichen Punkten unsere Kritik an diesen Änderungen gehört. Zwei Punkte erscheinen mir noch gravierend, daher möchte ich auf diese noch ganz kurz eingehen. Das ist zum einen die Fixpreisregelung, die in diesem Gesetz verankert wurde. Ich zitiere dazu kurz einen meiner Meinung nach wirklich treffenden Artikel aus dem "trend": 1995 hat eine Familie das Reihenhaus angemietet. Ausschlaggebend für die Entscheidung zu Gunsten dieses Hauses war nicht zuletzt das Angebot der Gemeinnützigen Bauvereinigung, das Haus nach zehn Jahren erwerben zu können. – Das ist in vielen Fällen so; wenn man sich ausrechnet: In zehn Jahren könnte ich finanziell in der Situation sein, es auch zu machen.
Weiter heißt es im "trend": Klar war, dass im Kaufpreis ein Vermietungsabschlag berücksichtigt wird. – Genau dieser Punkt wird durch die aktuelle Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes geändert. – Im Gesetzentwurf, den die Regierungsparteien im Parlament einbrachten, ist eine Änderung bei der Ermittlung der Kaufpreise geplant. Bisher wurden die Kaufpreise gerichtlich mit Hilfe eines Sachverständigergutachtens ermittelt. Ab 1. 1. 2002 soll eine so genannte Fixpreisregelung angewandt werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Gesellschaften die Preise selbst ermitteln. – Mit dieser Regelung wird jede Mitsprache, auch von Experten, von Interessenvertretungen, mehr oder weniger umgangen. – So soll sich der Preis am Substandardwert orientieren, aber auch auf den Verkehrswert Bezug nehmen. Ein Vermietungsabschlag – bisher 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises – ist nicht mehr vorgesehen. – Wer hat da wieder Vorteile, wenn es um Geschäfte geht? – Das ist eine sehr einseitige Sache.
Weiters: Mieter können sich gegen die neue Preisermittlung kaum wehren, denn laut Entwurf kann der Kaufpreis nur wegen offenkundiger Unangemessenheit bekämpft werden. Außerdem kommen kaufinteressierte Mieter unter Zeitdruck, die die Kaufoption nach dem derzeitigen Gesetz unbefristet haben. Künftig besteht nur mehr nach zehn beziehungsweise 15 Jahren nach Anmietung die Möglichkeit zum Kauf. Danach verfällt diese Option. – Auch das nicht im Sinne des Erfinders oder, wenn wir der Erfinder gewesen wären, nicht in unserem Sinn.
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