Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 75

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Schon jetzt problematisch sind Investitionen, heißt es da weiter, die die Mieter vor der Übertragung ins Eigentum übernommen haben. Diese könnten den Kaufpreis sogar noch erhöhen.

Das heißt – und jetzt komme ich wieder zu den Vorschlägen zurück –, wenn man vieles selbst macht – ein Bad oder eine Dusche, ein WC und so weiter –, bedeutet das im Klartext, dass man die Sachen, die man selbst investiert oder selbst gemacht hat, dann noch einmal zahlen muss. Das heißt also, man wird doppelt bestraft.

Eine rechtliche Grundlage gibt es auch in der neuen Gesetzgebung nicht. Warum ist so etwas nicht enthalten? – Ich durfte einige Jahre am Arbeitsgericht tätig sein, und es hat dort einen guten alten Arbeitsrechtler gegeben, Kuderna – Sie werden ihn sicherlich kennen, Herr Minister –, der das immer sehr schön ausgedrückt hat. Er hat gesagt: Wenn es in der Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, so wäre es ihm unbenommen geblieben, dies auch klar und deutlich auszudrücken. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich frage mich: Warum haben wir dies hier nicht gemacht? Liegt es nicht in unserer Absicht?

Der zweite Punkt, der mir natürlich speziell als Wiener am Herzen liegt, ist die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes. Arbeitsplätze sind davon ganz besonders betroffen, vor allem Frauenarbeitsplätze. So ist es – ob es uns gefällt oder nicht. Ganz wichtig ist: Wir haben nicht einmal – obwohl es immer heißt, es gibt so viele Möglichkeiten, man will es für den Mieter so preisgünstig wie möglich machen – die Wahlmöglichkeit belassen, ob Mieter einen Hausbesorger, einen "Hausmasta", wie es in Wien so schön heißt, wollen oder nicht.

Wir haben in Wien eine Umfrage gemacht, und diese hat ergeben: Über 80 Prozent wollten ihren so genannten "Hausmasta" haben. Der so genannte "Hausmasta" bedeutet für den Mieter, für den Bewohner einer Wohnung, eines Hauses persönlichen Kontakt, er vermittelt den Bewohnern ein gewisses Sicherheitsgefühl, das Wissen des Drum-Herums, das Wissen um das Geschehen im Haus und was in Zukunft sein wird und was passiert ist.

Es ist die Hausorganisation als solche, um die es geht, und es gäbe da noch viele Punkte mehr, die man aufzählen könnte, bis hin zu dem sozialen Effekt gerade bei älteren Menschen, die dieser Hausmeister mit übernommen hat.

Verschlechterungen sind klar und deutlich jetzt schon erkennbar. Ich erzähle wieder aus meinem eigenen Bereich, von meiner Genossenschaftswohnung im 23. Bezirk. Dort ist man auch zu Fremdfirmen übergegangen – bedauernswerterweise –, und es stellt zum Beispiel schon ein Problem dar, wenn irgendwo am Gang – ein konkretes Beispiel: am Gang von der Garage ins Stiegenhaus – das Licht ausgefallen ist. Es hat niemand die Möglichkeit – und vor allem darf man es überhaupt nicht! –, die Lampe zu wechseln.

Normalerweise sollte zweimal pro Woche ein Bediensteter dieser Firma kommen und dann dafür da sein. Abgesehen davon, dass das bis zu zwei Tage dauern kann, in denen es dort finster ist, passiert es auch, dass er nur einmal kommt, weil jemand krank ist oder Sonstiges. – Also das ist sicher eine drastische Verschlechterung.

Zweiter Punkt: Schneeräumung. – Unsere Anlage hat auch eine Reihe von Wegen und Stiegen, die im Winter geräumt werden müssen und früher tadellos geräumt worden sind. Im letzten Winter war es so, dass man "erfreulicherweise" bereits um halb fünf Uhr durch ein kräftiges Rattern geweckt wurde, weil der Schneepflug gefahren ist. Die geraden Wege waren dann wunderschön sauber, aber es gibt auch Stiegen dazwischen, die nicht geräumt wurden, denn das müsste man mit der Hand machen, und das ist offensichtlich in diesen Verträgen nicht mehr enthalten.

Ein nächster ganz wichtiger Punkt ist die Haftungsfrage. Was passiert denn zum Beispiel, wenn jemand auf den nicht geräumten Stiegen ausrutscht? Es gibt dann immer wieder Diskussionen: Wer ist hier haftbar? Sind die Firmen, die die Reinigung machen, haftbar (Bundesrat Dr. Böhm: Ja klar!), ist die Genossenschaft haftbar? – Nein, das ist eben nicht so klar. Das ist das Problem!


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